Rundfunk

Online-Service · Schritt-für-Schritt

Rundfunkbeitrag für Vereine und Einrichtungen des Gemeinwohls anmelden

Sie melden einen eingetragenen Verein, eine Stiftung, eine Schule, eine Hochschule, eine Behinderten- oder Jugendhilfe-Einrichtung, eine Feuerwehr oder eine ähnliche Einrichtung des Gemeinwohls beim Beitragsservice an? Diese Seite erklärt die Sonderregel nach § 5 Abs. 3 RBStV (pauschal ⅓ Beitrag pro Betriebsstätte, unabhängig von Beschäftigtenzahl), welche Nachweise je nach Kategorie nötig sind und wie die Anmeldung mit Formular 0115 funktioniert. Unser Service prüft Ihre Angaben, sammelt den Nachweis und reicht für 180 € einmalig ein.

Pauschal 5,83 € / Monat pro Betriebsstätte Gemeinnützigkeits-Nachweis je nach Kategorie Formular 0115 mit Beiblatt für weitere BS
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Dauer ca. 1 Minute · 14 Tage Widerruf · Zahlung per Rechnung

Hinweis zur Transparenz: Rundfunk Serviceportal ist ein privater Online-Antragsservice. Wir sind weder Teil des offiziellen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio noch einer Behörde. Die direkte (kostenfreie) Antragstellung beim Beitragsservice ist möglich unter rundfunkbeitrag.de.

Die Sonderregel nach § 5 Abs. 3 RBStV

Einrichtungen des Gemeinwohls profitieren von einer eigenständigen Beitragsregel: pro Betriebsstätte fällt pauschal ein Drittel des Rundfunkbeitrags an, also derzeit 5,83 € / Monat. Die Anzahl der Beschäftigten spielt keine Rolle (anders als bei Unternehmen). Kfz, die ausschließlich für Zwecke der Einrichtung genutzt werden, sind durch den BS-Beitrag abgedeckt.

Werden Kfz NICHT ausschließlich für Einrichtungszwecke genutzt (z.B. Vereinsfahrzeug das auch privat genutzt wird), besteht für sie Beitragspflicht mit ⅓ Beitrag (5,83 € / Monat) pro Kfz. Wie bei Unternehmen ist pro beitragspflichtige BS ein Kfz beitragsfrei.

Voraussetzung für die Sonderregel: Sie müssen nachweisbar zu einer der sechs anerkannten Kategorien gehören (siehe nächster Abschnitt).

Die 6 anerkannten Kategorien

  1. Gemeinnützige Vereine und Stiftungen, eingetragen mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt (e.V., gGmbH). Nachweis: Freistellungsbescheid Körperschaftssteuer.
  2. Gemeinnützige Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, insbesondere Heime, Ausbildungsstätten oder Werkstätten. Nachweis: Freistellungsbescheid Körperschaftssteuer.
  3. Gemeinnützige Einrichtungen der Jugendhilfe nach SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch). Nachweis: Freistellungsbescheid.
  4. Gemeinnützige Einrichtungen der Altenhilfe, für Suchtkranke, für Nichtsesshafte oder Durchwandererheim. Nachweis: Freistellungsbescheid.
  5. Öffentliche allgemeinbildende oder berufsbildende Schulen, staatlich genehmigte oder anerkannte Ersatz- oder Ergänzungsschulen, sowie Hochschulen nach dem Hochschulrahmengesetz. Nachweis: Schulgesetz-Nachweis, Anerkennungsurkunde nach Privatschulgesetz oder Hochschul-Anerkennung nach Landesrecht.
  6. Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Zivil- und Katastrophenschutz. Staatliche Organe und Institutionen brauchen keinen gesonderten Nachweis, wenn sie aufgrund Bundes- oder Landesgesetz tätig sind. Bei Zivil- und Katastrophenschutz reicht die Angabe des einschlägigen Landesgesetzes.

Wer nicht in eine dieser Kategorien fällt (z.B. ein nicht-eingetragener Verein, eine privatwirtschaftliche Kita, eine GmbH-Beratungsfirma die soziale Themen behandelt), zahlt nach der regulären Beitragsstaffel für Unternehmen.

Beitragshöhe konkret berechnet

Pro Betriebsstätte fallen 5,83 € / Monat an. Bei mehreren Standorten multipliziert sich der Beitrag: ein Verein mit 3 Vereinsheim-Standorten zahlt 3 × 5,83 € = 17,49 € / Monat, also 209,88 € / Jahr.

Beispiele:

  • Kleiner e.V. mit einem Vereinsheim: 5,83 € / Monat (69,96 € / Jahr)
  • Mittelgroßer Förderverein mit 2 Standorten und einem nicht ausschließlich für den Verein genutzten Kfz: 2 × 5,83 € + 5,83 € − 5,83 € (Kfz-Freibetrag) = 11,66 € / Monat
  • Schule mit Hauptgebäude + Sporthalle (gilt als 2 BS): 11,66 € / Monat
  • Großes Behindertenheim mit Hauptverwaltung + 3 Wohngruppen-Standorten: 23,32 € / Monat

Beherbergungseinheiten (Hotelzimmer, Ferienwohnungen) folgen der gleichen Regel wie bei Unternehmen: pro BS ist eine Einheit frei, jede weitere kostet 5,83 € / Monat. Praktisch relevant z.B. bei kirchlichen Bildungshäusern, Jugendherbergen unter Vereins-Trägerschaft oder Schullandheim-Stiftungen.

Welcher Nachweis ist je Kategorie nötig?

Bei der Anmeldung muss ein passender Nachweis beigelegt werden. Ohne Nachweis stuft der Beitragsservice die Einrichtung als reguläres Unternehmen ein und berechnet den vollen Staffelbeitrag.

  • Freistellungsbescheid Körperschaftssteuer: ausgestellt vom Finanzamt, dokumentiert die Gemeinnützigkeit. Gültig in der Regel 3 Jahre, bei Ablauf nachzureichen. Anwendung: alle gemeinnützigen Vereine, Stiftungen, Behinderten-, Jugendhilfe-, Suchthilfe-, Altenhilfe-Einrichtungen.
  • Schulgesetz-Nachweis: Verweis auf das jeweilige Schulgesetz des Bundeslandes (z.B. BayEUG für Bayern, SchulG NRW). Bei öffentlichen Schulen ausreichend. Bei Ersatz- oder Ergänzungsschulen zusätzlich Anerkennungsurkunde nach Privatschulgesetz.
  • Hochschul-Anerkennung: staatliche Anerkennung nach Hochschulrahmengesetz oder Landesrecht (z.B. BayHIG, BerlHG, HG NRW). Bei staatlichen Hochschulen ausreichend ist Verweis aufs Hochschulgesetz.
  • Landesgesetz-Verweis: bei Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Zivilschutz reicht die Nennung des einschlägigen Bundes- oder Landesgesetzes (z.B. BBhG für Bundeswehr, BFG-Bund für Feuerwehrbundesgesetz).

Wir laden Ihren Nachweis im Funnel hoch (PDF, JPG, PNG, bis 5 MB) und übermitteln ihn zusammen mit dem Antragsformular an den Beitragsservice.

Anmeldung Schritt für Schritt

  1. Kategorie wählen: bestimmen Sie, welche der 6 anerkannten Kategorien auf Ihre Einrichtung zutrifft. Mehrere Kategorien gleichzeitig sind möglich (z.B. „gemeinnütziger Verein“ + „Schule“).
  2. Nachweis sammeln: Freistellungsbescheid oder Schul-/Hochschul-Anerkennung als PDF oder Foto bereithalten. Bei staatlichen Einrichtungen Landesgesetz-Verweis notieren.
  3. Träger-Daten erfassen: Name des Trägers oder der Einrichtung (z.B. „Förderverein Grundschule Musterstadt e.V.“), Adresszusatz, Anschrift mit Straße + Hausnummer + PLZ + Ort, optional Telefon.
  4. Betriebsstätten-Daten: Name der BS (falls abweichend, z.B. „Vereinsheim Süd“), Adresse falls abweichend vom Träger-Sitz, Anmeldedatum (Monat und Jahr), gegebenenfalls Hotelzimmer und Ferienwohnungs-Anzahl.
  5. Zahlungsweise: gesetzlich monatlich oder vierteljährlich / halbjährlich / jährlich im Voraus. Bei Lastschrift SEPA-Mandat ausfüllen mit IBAN, BIC und Kreditinstitut.

Das Formular heißt offiziell 0115 „Neuanmeldung einer Einrichtung des Gemeinwohls“. Bei mehreren Betriebsstätten kommt das Beiblatt 0115-Beiblatt für jede weitere BS plus optional Ferienwohnungen mit abweichender Adresse.

Selbst anmelden oder Service nutzen?

Für eingespielte Vereine mit klarer Kategorisierung und vorhandenem Freistellungsbescheid ist der direkte Antrag auf rundfunkbeitrag.de gut machbar. Formular 0115 herunterladen, ausfüllen, mit Nachweis per Post an den Beitragsservice (50656 Köln) senden. Kostet 0 € + Briefporto.

Unser Service-Honorar (180 € einmalig) lohnt sich bei:

  • Erstanmeldung mit Unsicherheit über die richtige Kategorie: wir prüfen, ob Ihre Einrichtung tatsächlich unter § 5 Abs. 3 RBStV fällt und welcher Nachweis ausreicht
  • Mehrere Standorte mit unterschiedlichen Anmeldedaten: BS-Beiblatt-Logik kann fehleranfällig sein
  • Kfz mit teilweise privatem Zweck: Abgrenzung beitragsfrei vs. ⅓-Beitrag ist nicht trivial
  • Hochschul- oder Schul-Anmeldungen: Landesgesetz-Verweise unterscheiden sich zwischen den 16 Bundesländern
  • Nachweis-Problemen: wenn der Freistellungsbescheid abgelaufen ist oder nicht vorliegt, beraten wir zur Nachreichung

Bei korrekter Kategorisierung sparen Sie über die Jahre erheblich, weil der ⅓-Pauschalbeitrag dramatisch günstiger ist als die reguläre Beitragsstaffel. Ein mittelgroßer Verein zahlt 70 €/Jahr statt 73,44 € (Staffel 0–8) bis 244,80 € (Staffel 9–19), abhängig von den Beschäftigten. Bei größeren Einrichtungen kann der Unterschied 4-stellig pro Jahr sein.

Häufige Fragen

Antworten zu rechtlichen Hintergründen, Fristen, Belegen und unserem Service. Stand: 18. Mai 2026.

Müssen alle Vereine den Rundfunkbeitrag zahlen?
Ja, jeder Verein der eine Betriebsstätte unterhält (Vereinsheim, Geschäftsstelle, Werkstatt) ist beitragspflichtig (§5 RBStV). Eingetragene gemeinnützige Vereine zahlen jedoch nach Sonderregel § 5 Abs. 3 nur pauschal 5,83 €/Monat pro BS. Nicht-eingetragene Vereine oder solche ohne anerkannte Gemeinnützigkeit zahlen den vollen Staffelbeitrag wie ein Unternehmen, mindestens 6,12 €/Monat.
Was kostet der Rundfunkbeitrag für meinen Verein?
Bei anerkannter Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid liegt vor): pauschal 5,83 €/Monat pro Betriebsstätte (§5 Abs. 3 RBStV). Ein Verein mit einem Vereinsheim zahlt also 69,96 €/Jahr. Bei mehreren Standorten multipliziert sich der Betrag. Nicht ausschließlich für Vereinszwecke genutzte Kfz kosten zusätzlich 5,83 €/Monat (pro BS ist ein Kfz frei).
Welchen Nachweis braucht der Beitragsservice von meinem Verein?
Den Freistellungsbescheid der Körperschaftssteuer, ausgestellt vom Finanzamt. Er dokumentiert die Gemeinnützigkeit Ihres Vereins. Gültigkeit in der Regel 3 Jahre, bei Ablauf muss ein aktueller Bescheid nachgereicht werden. Wenn Ihr Verein noch keinen Freistellungsbescheid hat, müssen Sie ihn beim zuständigen Finanzamt beantragen, bevor Sie die Sonderregel in Anspruch nehmen können.
Sind Schulen und Kindergärten beitragspflichtig?
Öffentliche allgemein- oder berufsbildende Schulen sowie staatlich anerkannte Ersatz-/Ergänzungsschulen fallen unter die Sonderregel: pauschal 5,83 €/Monat pro Schul-BS. Kindergärten sind in der Regel als gemeinnützige Einrichtungen der Jugendhilfe nach SGB VIII anerkannt und ebenfalls beitragsbegünstigt. Voraussetzung: passender Nachweis nach Landes-Schulgesetz oder Freistellungsbescheid.
Welches Formular muss ich für die Anmeldung nutzen?
Formular 0115 „Neuanmeldung einer Einrichtung des Gemeinwohls“ des Beitragsservice. Bei mehreren Betriebsstätten kommt das Beiblatt 0115-Beiblatt hinzu. Achten Sie darauf, NICHT das Formular 0110 (Unternehmen) zu verwenden, sonst werden Sie nach Staffelbeitrag eingestuft statt nach dem ⅓-Pauschalbeitrag. Falsche Form-Wahl ist der häufigste Fehler bei Vereins-Anmeldungen.
Mein Verein hat mehrere Vereinsheime, wie melde ich an?
Jede BS einzeln, mit Beiblatt 0115. Pro BS fällt der Pauschalbeitrag von 5,83 € an. Adressen unterschiedlich? Im Beiblatt erfassen Sie Name der BS, Adresse, Anmeldedatum und (falls relevant) Hotelzimmer + Ferienwohnungs-Anzahl. Bei mehr als ca. 5 BS empfiehlt sich der Online-Antragsservice, weil sich Beiblatt-Fehler kumulieren.
Was ist mit unserem Vereinsfahrzeug?
Wenn das Kfz ausschließlich für Vereinszwecke genutzt wird, ist es beitragsfrei (durch BS-Beitrag abgedeckt). Wird es auch privat genutzt (z.B. Vereinsvorstand fährt damit auch privat), gilt es als beitragspflichtiges Kfz mit ⅓ Beitrag (5,83 €/Monat). Pro beitragspflichtige BS ist ein Kfz beitragsfrei. Bei mehreren Kfz im Verein ist eine korrekte Klassifizierung wichtig, sonst Festsetzungs-Risiko.
Was kostet die Anmeldung über Ihren Service?
Einmalig 180,00 €. Keine Folgekosten. Zahlung per Rechnung mit 14 Tagen Zahlungsziel. Bei Vereinen lohnt sich der Service besonders wenn die Kategorie unklar ist, der Freistellungsbescheid fehlt oder mehrere BS angemeldet werden müssen. Wir prüfen die Sonderregel-Voraussetzung, sammeln Nachweise, füllen Form 0115 + Beiblatt korrekt aus und reichen ein, inklusive Eingangsbestätigung.

Bereit für die Online-Erledigung?

Geführter Funnel · Datenprüfung · Nachreichungs-Workflow · Revisionssichere Dokumentation

Redaktion Rundfunk Serviceportal · Letzte redaktionelle Prüfung: 18. Mai 2026 · Erstveröffentlichung: 18. Mai 2026

Inhalte werden mindestens quartalsweise auf Aktualität geprüft. Alle Aussagen zu Gesetzen, Beträgen und Fristen sind nach bestem Wissen zum Zeitpunkt der Prüfung korrekt; rechtsverbindlich gilt jeweils der aktuelle Gesetzestext sowie die offizielle Mitteilung des Beitragsservice.