Rundfunk

Geschäftskunden, Vereine, Selbstständige · DSGVO · EU-Hosting

Rundfunkbeitrag für Firmen, Vereine und Selbstständige
online geregelt, mit Datenprüfung

Anmeldung, Änderung, Abmeldung, Stilllegung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Wir wählen das richtige Formular, prüfen Ihre Angaben, holen fehlende Belege nach und reichen ein. Privater Online-Service, kein offizieller Beitragsservice.

Geführter Funnel statt Formular-Rätsel Datenprüfung vor Einreichung EU-Hosting, DSGVO-konform
Jetzt passenden Antrag starten

Dauer ca. 5–10 Minuten · 180 € einmalig · Bezahlung später per Rechnung

Hinweis zur Transparenz: Rundfunk Serviceportal ist ein privater Online-Antragsservice mit Sitz in Newark, Delaware (USA). Wir sind weder ein Angebot des offiziellen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio noch einer Behörde. Sie bevollmächtigen uns, Ihren Antrag aufzubereiten und einzureichen. Den offiziellen (kostenfreien) Direkt-Weg finden Sie unter rundfunkbeitrag.de/unternehmen-und-institutionen.

Was uns als B2B-Service auszeichnet

Der direkte Antrag auf rundfunkbeitrag.de bleibt kostenfrei. Unsere Servicegebühr deckt eine eigenständige Dienstleistung ab, die der Beitragsservice nicht anbietet.

Alle 11 Beitragsservice-Verfahren abgedeckt

Erstanmeldung Unternehmen (Form 0110), Erstanmeldung Verein (0115), Zumeldung (0113), Änderung Name/Bank (0111 für Firmen, 0116 für Vereine), Anzahl-Mitteilung (0112/0117), Abmeldung (0114), Stilllegung (0109) und freie Kontaktanfragen. Wir wählen das richtige Formular für Sie aus.

Beschäftigten-Zählweise A oder B korrekt

Die Wahl zwischen Zählweise A (alle gleich) und Zählweise B (Teilzeit anteilig 0,5/0,75/1,0) entscheidet über Ihre Beitragsstaffel. Wir erklären die Unterschiede und prüfen Ihre Angaben, bevor das Formular zum Beitragsservice geht.

Kfz-Ortskennzeichen + Beherbergung präzise

Pro Betriebsstätte ein Kfz und ein Hotelzimmer beitragsfrei. Bei Vereinen ⅓ Beitrag pauschal pro BS. Wir erfassen Kfz nach Ortskennzeichen, Hotelzimmer und Ferienwohnungen (auch mit abweichender Adresse) strukturiert nach den Beitragsservice-Vorgaben.

Nachweis-Upload + Eingangsbestätigung

Gemeinnützigkeits-Nachweis bei Vereinen, Steuerberater-Bestätigung bei Stilllegung, Gewerbeabmeldung oder HR-Löschung bei Geschäftsaufgabe: alles direkt im Funnel hochladbar. Wir reichen ein und liefern Eingangs-Hash + Zeitstempel als Nachweis.

Rückwirkende Beitragserstattung möglich: Bei korrekt + fristgerecht eingereichter Geschäftsaufgabe oder Stilllegung kann der Beitragsservice Beiträge rückwirkend erstatten. Vor allem bei früher Insolvenz, HR-Löschung oder Stilllegungsbestätigung lohnt es sich. Wir prüfen Ihre Konstellation im Funnel.

Was möchten Sie tun?

Wählen Sie aus, in wenigen Klicks zum richtigen Antrag.

Was möchten Sie tun?

Wählen Sie aus, in wenigen Klicks zum richtigen Antrag.

So funktioniert der Service

1

Vorgang identifizieren

Wizard oder Direkt-Link führt Sie zum richtigen Beitragsservice-Formular (0109–0117). Sie geben Firmendaten + procedure-spezifische Felder ein.

2

Daten prüfen + Belege

Wir validieren Beitragsnummer, IBAN, Zählweise, Nachweise. Bei fehlenden Unterlagen melden wir uns mit einer konkreten Nachreichungs-Liste.

3

Einreichung + Bestätigung

Korrekte Übermittlung an den Beitragsservice mit Eingangs-Hash. Vollmacht + AGB digital. Sie erhalten Status-Mails bis zur Beitragsservice-Antwort.

Häufig gestellte Fragen zu Geschäftskunden

Antworten zu Beitragshöhe, Zählweise, Vereinen, Stilllegung und Ablauf.

Für welche Firmen-Vorgänge ist der Service geeignet?
Wir decken alle elf Geschäftskunden-Verfahren des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ab: Erstanmeldung Unternehmen (Form 0110) und Verein (Form 0115), Zumeldung weiterer Betriebsstätten (0113), Änderung Name oder Bankverbindung (0111 für Firmen, 0116 für Vereine), Änderung Anzahl Beschäftigte oder Kfz oder Hotelzimmer (0112 und 0117), Einzel-BS-Abmeldung und Geschäftsaufgabe (0114), befristete Stilllegung mindestens drei Monate (0109) sowie freie Kontaktanfragen.
Was kostet die Dienstleistung für Geschäftskunden?
Einmalige Servicegebühr 180,00 € pro Vorgang. Keine Folgekosten, kein Abonnement. Zahlung per Rechnung mit 14 Tagen Zahlungsziel. Die Servicegebühr deckt Datenvalidierung, Vollmacht-Erstellung, Antragsaufbereitung und Einreichung beim Beitragsservice ab. Der Rundfunkbeitrag selbst wird separat zwischen Ihnen und dem Beitragsservice abgerechnet, er hat mit unserer Servicegebühr nichts zu tun. Kontakt-Anfragen sind kostenfrei.
Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag für Firmen?
Die Beitragshöhe richtet sich nach der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Ihrer Betriebsstätte und ist in zehn Staffeln geregelt (von 0–8 Beschäftigten = 6,12 €/Monat bis ≥ 20.000 Beschäftigte = 4.293,00 €/Monat). Hinzu kommen ein Drittel Beitrag pro nicht privat genutztes Kfz und pro zusätzlichem Hotelzimmer oder Ferienwohnung. Wir helfen Ihnen, die Zählweise A oder B korrekt zu wählen.
Was ist der Unterschied zwischen Zählweise A und Zählweise B?
Bei Zählweise A werden alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gleich gezählt, unabhängig von Vollzeit oder Teilzeit. Einfacher zu ermitteln, kann aber zu höherem Beitrag führen. Bei Zählweise B werden Vollzeit-Beschäftigte voll gezählt, Teilzeit anteilig: bis 20 Wochenstunden mit 0,5, bis 30 Stunden mit 0,75, über 30 Stunden mit 1,0. Aufwendiger, kann den Beitrag aber senken. Auszubildende und geringfügig Beschäftigte zählen nicht mit.
Mein Verein ist gemeinnützig, gilt eine Sonderregel?
Ja. Einrichtungen des Gemeinwohls nach § 5 Abs. 3 RBStV (gemeinnützige Vereine und Stiftungen, Schulen, Hochschulen, Behinderten- und Jugendhilfe-Einrichtungen, Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Zivilschutz) zahlen pauschal ein Drittel Beitrag (5,83 € pro Monat) pro Betriebsstätte, unabhängig von der Beschäftigtenzahl. Kfz sind durch den BS-Beitrag abgedeckt. Anmeldung erfolgt über Formular 0115 mit Gemeinnützigkeits-Nachweis.
Kann ich meine Betriebsstätte vorübergehend stilllegen?
Ja, wenn die Stilllegung mindestens drei zusammenhängende volle Kalendermonate dauert. Anwendungsfälle: Saisonbetriebe, Renovierungs-Phasen, befristete Insolvenz. Sie reichen Formular 0109 mit Nachweis (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Fremdenverkehrsamt-Bestätigung) ein und werden für den beantragten Zeitraum vom Rundfunkbeitrag befreit. Nach Ablauf läuft die Beitragspflicht automatisch wieder an.
Was passiert nach Beauftragung?
Wir prüfen Ihre Angaben innerhalb eines Werktags auf Vollständigkeit und Plausibilität. Bei fehlenden Unterlagen melden wir uns per Email mit einer konkreten Liste. Anschließend reichen wir den Antrag beim Beitragsservice ein und bestätigen Ihnen die Einreichung mit Eingangs-Hash und Zeitstempel. Sie erhalten eine Bestätigung per Email mit Auftragsnummer, Rechnung über die Servicegebühr und Status-Updates bei Bearbeitung durch den Beitragsservice.
Haben Sie Widerrufsrecht?
Ja. Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach § 355 BGB ab Beauftragung. Das Recht erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB, sobald wir mit der vollständigen Vertragserfüllung beginnen, wozu insbesondere die Datenvalidierung und Antragsaufbereitung zählen. Die Widerrufsbelehrung erhalten Sie vor dem zahlungspflichtigen Klick zur Kenntnisnahme und müssen sie aktiv bestätigen.

Vereine, Schulen, gemeinnützige Einrichtungen

Eigene Beitragsregel nach § 5 Abs. 3 RBStV: pauschal ⅓ Beitrag (5,83 € / Monat) pro Betriebsstätte unabhängig von Beschäftigtenzahl. Eigene Formulare (0115, 0116, 0117) und Nachweispflicht für Gemeinnützigkeit. Wir haben dafür einen separaten Bereich mit eigener Kategorien-Auswahl und Nachweis-Upload.

Zum Bereich für Vereine & Gemeinwohl

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In 5–10 Minuten ausgefüllt. Wir reichen für Sie ein.

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DSGVO-konform · EU-Hosting

Wer betreibt diese Website

Diese Website wird betrieben von der Serviceportal Verbraucherstelle LLC mit Sitz in Newark, Delaware, USA. Public-facing Markenname ist „Rundfunk Serviceportal". Der Bestandteil „Verbraucherstelle" im Firmennamen ist ein Eigenname und steht in keiner Verbindung zu deutschen Verbraucherzentralen oder Verbraucherschutz-Institutionen. Vertretungsberechtigter der LLC: Igor Nowak. Der Vertrag über die hier angebotene Dienstleistung kommt ausschließlich zwischen Ihnen und der Serviceportal Verbraucherstelle LLC zustande.

Was wir für Geschäftskunden leisten

Wir prüfen Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität (inklusive Zählweise A/B für Beschäftigte, Kfz-Ortskennzeichen, Hotelzimmer- und Ferienwohnungs-Anzahl, IBAN/BIC für SEPA-Mandate), fordern fehlende Nachweise gezielt nach (Gewerbeabmeldung, HR-Löschung, Gemeinnützigkeits-Nachweis, Steuerberater-Bestätigung bei Stilllegung), übertragen die geprüften Daten in das jeweils gültige Antragsformular (0109 bis 0117) des Beitragsservice und reichen die aufbereiteten Unterlagen im Rahmen der von Ihnen erteilten Vollmacht formell ein. Die eigentliche Entscheidung über Ihren Antrag trifft ausschließlich der Beitragsservice.

Was die Dienstleistung kostet

Für die Durchführung Ihres Geschäftskunden-Vorgangs berechnen wir eine einmalige Servicegebühr von 180,00 €. Keine Folgekosten, kein Abonnement, keine versteckten Gebühren. Zahlung per Rechnung mit 14 Tagen Zahlungsziel. Kontakt-Anfragen sind kostenlos.

Kundenservice

Für Fragen zu einem laufenden Auftrag, zur Ausübung Ihres Widerrufsrechts oder zu sonstigen Verbraucherrechten erreichen Sie unseren Kundenservice unter:

support@rundfunkbeitragservices.de

Antwortzeit in der Regel 1 bis 4 Stunden während der Bürozeiten (Mo-Fr).

Abgrenzung zu öffentlichen Stellen

Diese Website ist ein privater Dienstleister. Wir sind kein Bestandteil und kein Vertreter des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und stehen in keiner institutionellen, vertraglichen oder sonstigen Verbindung zu öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die offizielle Seite des Beitragsservice für Geschäftskunden erreichen Sie unter rundfunkbeitrag.de/unternehmen-und-institutionen.

Rechtliche Dokumente

Vollständige rechtliche Informationen zur betreibenden Gesellschaft finden Sie im Impressum. Die für Geschäftskunden geltenden Bedingungen sind in den AGB für Firmenkunden geregelt, die Verarbeitung Ihrer Daten beschreibt die Datenschutzerklärung, Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht und dessen Erlöschen gemäß § 356 Abs. 4 BGB die Widerrufsbelehrung.