Rundfunk

Online-Service · Schritt-für-Schritt

Rundfunkbeitrag für die Firma anmelden, der vollständige Leitfaden

Sie haben eine neue GmbH, UG, AG, Einzelunternehmen oder Freiberufler-Praxis gegründet und müssen sich beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio anmelden? Diese Seite erklärt, wann Sie die Pflicht trifft, wie sich die Beitragshöhe nach Beschäftigtenzahl und Zählweise A oder B berechnet, welche Sonderregeln für Kfz und Hotelzimmer gelten und welche Formulare einzureichen sind. Wenn Sie es schnell und mit geprüften Angaben erledigen wollen, übernimmt unser Online-Service die Erfassung in Formular 0110, die Plausibilitätsprüfung und die Einreichung. Servicegebühr 180 € einmalig.

Pflichtbeginn ab erstem Monat der Betriebsstätte Zählweise A oder B korrekt wählen, beitragsentscheidend Form 0110 inkl. Beiblatt für weitere BS / Kfz
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Dauer ca. 1 Minute · 14 Tage Widerruf · Zahlung per Rechnung

Hinweis zur Transparenz: Rundfunk Serviceportal ist ein privater Online-Antragsservice. Wir sind weder Teil des offiziellen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio noch einer Behörde. Die direkte (kostenfreie) Antragstellung beim Beitragsservice ist möglich unter rundfunkbeitrag.de.

Welche Firmen sind beitragspflichtig?

Beitragspflichtig ist jede Betriebsstätte, also jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich privat genutzt wird (§5 RBStV). Das gilt für jede Rechtsform: GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, KG, OHG, Einzelunternehmen, Freiberufler, Selbstständige, Ärzte, Anwälte, Heilberufe, Vereine und Stiftungen. Auch eine Fläche innerhalb einer Raumeinheit kann eine eigenständige Betriebsstätte sein (z.B. „Shop in Shop“).

Ausnahmen: Betriebsstätten in privaten Wohnungen sind beitragsfrei, sofern für die Wohnung bereits ein privater Rundfunkbeitrag entrichtet wird (§5 Abs. 5 Nr. 1 RBStV). Nur Kraftfahrzeuge bleiben in diesem Fall beitragspflichtig. Wer als Selbstständiger oder Freiberufler ausschließlich aus der Privatwohnung heraus arbeitet, gibt dies bei der Anmeldung an und nennt die private Beitragsnummer.

Ebenfalls beitragsfrei: Betriebsstätten, die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind, sowie Räume ohne eingerichtetem Arbeitsplatz (z.B. Heuschober, Trafohäuschen).

Wann beginnt die Beitragspflicht?

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem die Firma erstmals eine Betriebsstätte innehat oder ein nicht privat genutztes Kraftfahrzeug auf sie zugelassen wird (§7 Abs. 1 RBStV). Wer am 18. März eine Betriebsstätte mietet und einrichtet, ist ab dem 1. März beitragspflichtig.

Wichtig: die Anzeigepflicht trifft den Inhaber der Betriebsstätte (§8 RBStV). Sie müssen die Anmeldung selbst oder über einen Bevollmächtigten unaufgefordert vornehmen, der Beitragsservice findet Sie nicht von selbst. Verspätete Anmeldung führt zur rückwirkenden Festsetzung plus Säumniszuschlag.

Wie hoch ist der Beitrag und wie wird er berechnet?

Die Beitragshöhe richtet sich nach der durchschnittlichen Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter im vorangegangenen Kalenderjahr (§5 Abs. 1 RBStV). Es gilt folgende zehnstufige Staffel:

BeschäftigteBeitrag / Monat
0 bis 86,12 €
9 bis 1920,40 €
20 bis 4940,80 €
50 bis 24991,80 €
250 bis 499183,60 €
500 bis 999367,20 €
1.000 bis 4.999734,40 €
5.000 bis 9.9991.836,00 €
10.000 bis 19.9993.060,00 €
ab 20.0004.293,00 €

Pro nicht privat genutztem Kraftfahrzeug kommen zusätzlich 5,83 € / Monat (ein Drittel Beitrag) hinzu. Pro beitragspflichtige Betriebsstätte ist allerdings ein Kfz beitragsfrei. Gleiches gilt für Hotelzimmer und Ferienwohnungen: pro Betriebsstätte ist eine Beherbergungseinheit frei, jede weitere kostet 5,83 € / Monat.

Wer mehrere Betriebsstätten betreibt, zahlt pro Standort separat den jeweiligen Staffelbeitrag, basierend auf den Beschäftigten je Standort.

Zählweise A oder Zählweise B, der Unterschied

Sie haben die freie Wahl zwischen zwei Zählweisen zur Ermittlung der Beschäftigtenzahl (§5 Abs. 1 Satz 4 RBStV). Die Wahl gilt pro Betriebsstätte und kann jährlich geändert werden.

Zählweise A, das einfache Modell

Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen gleichermaßen, unabhängig von Voll- oder Teilzeit. Ein 20-Stunden-Mitarbeiter zählt genauso wie eine 40-Stunden-Vollzeitkraft. Einfacher zu ermitteln, kann aber zu einer höheren Beitragsstaffel führen.

Zählweise B, die anteilige Variante

Vollzeit-Beschäftigte zählen voll. Teilzeit wird anteilig gezählt:

  • regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit bis 20 Stunden: 0,5
  • bis 30 Stunden: 0,75
  • über 30 Stunden: 1,0

Aufwendiger in der Ermittlung, senkt aber den effektiven Stand und damit häufig den Beitrag. Beispiel: eine Firma mit 15 Mitarbeitenden, davon 8 Vollzeit, 4 mit 25 Stunden, 3 mit 18 Stunden. Zählweise A = 15 (Staffel 9–19, 20,40 € / Monat). Zählweise B = 8 + 4×0,75 + 3×0,5 = 12,5, ebenfalls Staffel 9–19. In Grenzfällen entscheidet die Wahl zwischen 2 Staffeln und damit über mehrere Hundert Euro pro Jahr.

Auszubildende und geringfügig Beschäftigte (Minijobber bis 538 € / Monat) zählen in beiden Modellen nicht mit (§5 Abs. 1 Satz 3 RBStV). Leiharbeitnehmer zählen am Sitz des verleihenden Unternehmens.

Anmeldung in 4 Schritten

Die Anmeldung erfolgt über das Formular 0110 „Neuanmeldung für Unternehmen, Institutionen, Selbstständige oder Freiberufler“ des Beitragsservice. Bei mehreren Betriebsstätten oder Kfz kommt zusätzlich das Beiblatt 0110 hinzu. Folgende Angaben sind Pflicht:

  1. Allgemeine Angaben: Firmenname, Anrede (Frau / Herr / Firma), Titel und Nachname des Inhabers oder Geschäftsführers, Vorname, Anschrift mit Straße + Hausnummer + PLZ + Ort. Optional: Telefon für Rückfragen.
  2. Betriebsstätten-Angaben: Name der Betriebsstätte (falls abweichend vom Firmennamen), Anmeldedatum (Monat und Jahr), Betriebsstätten-Adresse falls abweichend von der Firmenanschrift. Bei Privatwohnungs-BS: Checkbox aktivieren und die private Beitragsnummer angeben.
  3. Beschäftigte und Beherbergung: Zählweise A oder B wählen, Anzahl der Beschäftigten eintragen, Anzahl der beitragspflichtigen Hotel- oder Gästezimmer sowie Ferienwohnungen mit gleicher Adresse.
  4. Kraftfahrzeuge: Erster Teil des Kfz-Ortskennzeichens (z.B. „B“ für Berlin oder „MTK“ für Main-Taunus-Kreis), Anzahl der beitragspflichtigen Kfz mit diesem Ortskennzeichen. Bei verschiedenen Ortskennzeichen mehrere Einträge.

Auf Seite 2 des Formulars folgen die Angaben zur Zahlungsweise (gesetzlich monatlich oder vierteljährlich / halbjährlich / jährlich im Voraus) und zur Zahlungsart (Lastschrift oder Überweisung). Bei Lastschrift muss zusätzlich das SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt und unterschrieben werden.

Die 6 häufigsten Fehler bei der Anmeldung

  1. Falsche Zählweise gewählt: in Grenzfällen (z.B. 8 vs. 9 Beschäftigte) entscheidet die Wahl zwischen 6,12 € und 20,40 € pro Monat, also 170 € im Jahr.
  2. Geringfügig Beschäftigte mitgezählt: Minijobber zählen nicht. Wer sie versehentlich mitzählt, landet in einer zu hohen Staffel.
  3. Auszubildende mitgezählt: ebenfalls zähltechnisch ausgenommen.
  4. Privatwohnungs-BS nicht als solche markiert: führt zur fehlerhaften Beitragsfestsetzung. Korrekt: Checkbox aktivieren plus private Beitragsnummer angeben, dann ist die BS beitragsfrei.
  5. Kfz-Ortskennzeichen vergessen: bei Firmen mit Kfz aus mehreren Bundesländern (z.B. „B“ und „M“) müssen die Kennzeichen einzeln aufgeführt werden, sonst wird die Zumeldung abgelehnt.
  6. Anmeldedatum zu spät: Beitragsservice setzt rückwirkend zum tatsächlichen Pflichtbeginn fest plus Säumniszuschlag bei verspäteter Anzeige.

Genau diese Fehler vermeidet unser geführter Online-Funnel durch Plausibilitäts-Checks vor der Einreichung.

Selbst anmelden oder Service nutzen?

Sie können das Formular 0110 direkt auf rundfunkbeitrag.de ausfüllen und per Post einsenden oder online im Beitragsservice-Portal anmelden. Das ist kostenfrei und für einfache Fälle (1 Betriebsstätte, klare Zählweise) gut machbar.

Unser Service-Honorar (180 € einmalig) deckt fünf eigenständige Leistungen ab:

  • Geführter Funnel: Form 0110 wird Schritt-für-Schritt erklärt, mit Beispielen für Zählweise A vs. B in Ihrer Situation
  • Datenvalidierung: Plausibilitätsprüfung der Beschäftigtenzahl, Kfz-Ortskennzeichen-Validierung, IBAN/BIC-Format-Check, Stichtag-Prüfung
  • Nachreichungs-Workflow: bei fehlenden Angaben (z.B. private Beitragsnummer bei Privatwohnungs-BS) fordern wir gezielt nach
  • Korrekte Einreichung: das passende Formular wird ausgewählt, Beiblätter bei mehreren BS oder Kfz automatisch
  • Eingangsbestätigung: Eingangs-Hash + Zeitstempel als belastbarer Nachweis Ihrer Anmeldung

Bei Firmen mit Beschäftigten in mehreren Staffel-Grenzbereichen, mehreren Betriebsstätten oder Beherbergungsbetrieben (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen) macht die Servicegebühr meistens den Bruchteil dessen aus, was eine Fehleinstufung über das Jahr kostet.

Häufige Fragen

Antworten zu rechtlichen Hintergründen, Fristen, Belegen und unserem Service. Stand: 18. Mai 2026.

Ab wann muss ich meine Firma beim Beitragsservice anmelden?
Die Pflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem die Firma erstmals eine Betriebsstätte innehat oder ein nicht privat genutztes Kfz auf sie zugelassen wird (§7 Abs. 1 RBStV). Sie müssen die Anmeldung unaufgefordert selbst vornehmen, in der Regel innerhalb eines Monats. Verspätete Anmeldung führt zur rückwirkenden Festsetzung. Anlässe: Gewerbeanmeldung, Eintragung im Handelsregister, Anmietung von Räumen.
Was kostet der Rundfunkbeitrag für eine Firma mit 5 Beschäftigten?
6,12 € pro Monat, Staffel 0–8 Beschäftigte (§5 Abs. 1 RBStV). Hinzu kommen 5,83 € pro nicht privat genutzem Kfz und 5,83 € pro zusätzlichem Hotelzimmer oder Ferienwohnung. Pro Betriebsstätte ist je ein Kfz und eine Beherbergungseinheit beitragsfrei. Bei mehreren Betriebsstätten zahlen Sie pro Standort separat den jeweiligen Staffelbeitrag basierend auf den Beschäftigten je Standort.
Welche Zählweise soll ich wählen, A oder B?
Zählweise A zählt alle Mitarbeiter gleich, B zählt Teilzeit anteilig (bis 20h = 0,5, bis 30h = 0,75, über 30h = 1,0). In Grenzfällen zwischen zwei Staffeln entscheidet die Wahl über mehrere hundert Euro pro Jahr. Faustregel: bei viel Teilzeit ist B günstiger, bei reiner Vollzeit ist A genauso gut. Die Wahl gilt pro Betriebsstätte und kann jährlich geändert werden.
Mein Büro ist in meiner Privatwohnung, muss ich trotzdem zahlen?
Nein für die Betriebsstätte, ja für nicht privat genutzte Kfz (§5 Abs. 5 Nr. 1 RBStV). Wenn die Wohnung bereits einen privaten Rundfunkbeitrag abdeckt, ist die BS in der Privatwohnung beitragsfrei. Wichtig: bei der Anmeldung die Checkbox „BS in Privatwohnung“ aktivieren und Ihre private Beitragsnummer angeben. Vergessen Sie das, wird die BS fälschlich beitragspflichtig festgesetzt.
Welches Formular brauche ich für die Anmeldung?
Formular 0110 „Neuanmeldung für Unternehmen, Institutionen, Selbstständige oder Freiberufler“ des Beitragsservice. Bei mehr als einer Betriebsstätte oder Kfz aus mehreren Ortskennzeichen kommt das Beiblatt 0110 hinzu. Für gemeinnützige Vereine, Schulen und ähnliche Einrichtungen des Gemeinwohls gilt ein eigenes Formular 0115 mit Sonderregeln nach § 5 Abs. 3 RBStV.
Was passiert, wenn ich mich nicht oder zu spät anmelde?
Der Beitragsservice setzt den Beitrag rückwirkend ab dem tatsächlichen Pflichtbeginn fest. Bei verspäteter Anzeige werden Säumniszuschläge (1% pro Monat des fälligen Betrags, §18 RBStV) berechnet. Bei nicht angemeldeten Firmen kann der Beitragsservice die Daten aus dem Gewerberegister oder Handelsregister abrufen und nachfordern. Eine frühzeitige Anmeldung vermeidet rückwirkende Festsetzungen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
In der Regel 4 bis 6 Wochen ab Eingang des vollständigen Antrags. Bei unvollständigen Anträgen verlängert sich die Bearbeitung um 4 bis 8 Wochen pro Rückfrageschleife des Beitragsservice. Sie erhalten anschließend Ihre 9-stellige Beitragsnummer und den ersten Beitragsbescheid. Bei korrekter Erstanmeldung gibt es keine Festsetzungs-Diskussionen, das macht den entscheidenden Unterschied bei der Bearbeitungsdauer.
Was kostet die Anmeldung über Ihren Service?
Einmalig 180,00 € pro Vorgang. Keine Folgekosten, kein Abonnement, keine versteckten Gebühren. Zahlung per Rechnung mit 14 Tagen Zahlungsziel. Der direkte Antrag beim Beitragsservice unter rundfunkbeitrag.de/unternehmen-und-institutionen bleibt kostenfrei. Unsere Servicegebühr deckt geführten Funnel, Datenvalidierung, Nachreichungs-Workflow, korrekte Formularauswahl und Eingangsbestätigung mit Zeitstempel ab.

Bereit für die Online-Erledigung?

Geführter Funnel · Datenprüfung · Nachreichungs-Workflow · Revisionssichere Dokumentation

Redaktion Rundfunk Serviceportal · Letzte redaktionelle Prüfung: 18. Mai 2026 · Erstveröffentlichung: 18. Mai 2026

Inhalte werden mindestens quartalsweise auf Aktualität geprüft. Alle Aussagen zu Gesetzen, Beträgen und Fristen sind nach bestem Wissen zum Zeitpunkt der Prüfung korrekt; rechtsverbindlich gilt jeweils der aktuelle Gesetzestext sowie die offizielle Mitteilung des Beitragsservice.