Online-Service · Schritt-für-Schritt
Rundfunkbeitrag für die Firma anmelden, der vollständige Leitfaden
Sie haben eine neue GmbH, UG, AG, Einzelunternehmen oder Freiberufler-Praxis gegründet und müssen sich beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio anmelden? Diese Seite erklärt, wann Sie die Pflicht trifft, wie sich die Beitragshöhe nach Beschäftigtenzahl und Zählweise A oder B berechnet, welche Sonderregeln für Kfz und Hotelzimmer gelten und welche Formulare einzureichen sind. Wenn Sie es schnell und mit geprüften Angaben erledigen wollen, übernimmt unser Online-Service die Erfassung in Formular 0110, die Plausibilitätsprüfung und die Einreichung. Servicegebühr 180 € einmalig.
Dauer ca. 1 Minute · 14 Tage Widerruf · Zahlung per Rechnung
Welche Firmen sind beitragspflichtig?
Beitragspflichtig ist jede Betriebsstätte, also jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich privat genutzt wird (§5 RBStV). Das gilt für jede Rechtsform: GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, KG, OHG, Einzelunternehmen, Freiberufler, Selbstständige, Ärzte, Anwälte, Heilberufe, Vereine und Stiftungen. Auch eine Fläche innerhalb einer Raumeinheit kann eine eigenständige Betriebsstätte sein (z.B. „Shop in Shop“).
Ausnahmen: Betriebsstätten in privaten Wohnungen sind beitragsfrei, sofern für die Wohnung bereits ein privater Rundfunkbeitrag entrichtet wird (§5 Abs. 5 Nr. 1 RBStV). Nur Kraftfahrzeuge bleiben in diesem Fall beitragspflichtig. Wer als Selbstständiger oder Freiberufler ausschließlich aus der Privatwohnung heraus arbeitet, gibt dies bei der Anmeldung an und nennt die private Beitragsnummer.
Ebenfalls beitragsfrei: Betriebsstätten, die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind, sowie Räume ohne eingerichtetem Arbeitsplatz (z.B. Heuschober, Trafohäuschen).
Wann beginnt die Beitragspflicht?
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem die Firma erstmals eine Betriebsstätte innehat oder ein nicht privat genutztes Kraftfahrzeug auf sie zugelassen wird (§7 Abs. 1 RBStV). Wer am 18. März eine Betriebsstätte mietet und einrichtet, ist ab dem 1. März beitragspflichtig.
Wichtig: die Anzeigepflicht trifft den Inhaber der Betriebsstätte (§8 RBStV). Sie müssen die Anmeldung selbst oder über einen Bevollmächtigten unaufgefordert vornehmen, der Beitragsservice findet Sie nicht von selbst. Verspätete Anmeldung führt zur rückwirkenden Festsetzung plus Säumniszuschlag.
Wie hoch ist der Beitrag und wie wird er berechnet?
Die Beitragshöhe richtet sich nach der durchschnittlichen Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter im vorangegangenen Kalenderjahr (§5 Abs. 1 RBStV). Es gilt folgende zehnstufige Staffel:
| Beschäftigte | Beitrag / Monat |
|---|---|
| 0 bis 8 | 6,12 € |
| 9 bis 19 | 20,40 € |
| 20 bis 49 | 40,80 € |
| 50 bis 249 | 91,80 € |
| 250 bis 499 | 183,60 € |
| 500 bis 999 | 367,20 € |
| 1.000 bis 4.999 | 734,40 € |
| 5.000 bis 9.999 | 1.836,00 € |
| 10.000 bis 19.999 | 3.060,00 € |
| ab 20.000 | 4.293,00 € |
Pro nicht privat genutztem Kraftfahrzeug kommen zusätzlich 5,83 € / Monat (ein Drittel Beitrag) hinzu. Pro beitragspflichtige Betriebsstätte ist allerdings ein Kfz beitragsfrei. Gleiches gilt für Hotelzimmer und Ferienwohnungen: pro Betriebsstätte ist eine Beherbergungseinheit frei, jede weitere kostet 5,83 € / Monat.
Wer mehrere Betriebsstätten betreibt, zahlt pro Standort separat den jeweiligen Staffelbeitrag, basierend auf den Beschäftigten je Standort.
Zählweise A oder Zählweise B, der Unterschied
Sie haben die freie Wahl zwischen zwei Zählweisen zur Ermittlung der Beschäftigtenzahl (§5 Abs. 1 Satz 4 RBStV). Die Wahl gilt pro Betriebsstätte und kann jährlich geändert werden.
Zählweise A, das einfache Modell
Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen gleichermaßen, unabhängig von Voll- oder Teilzeit. Ein 20-Stunden-Mitarbeiter zählt genauso wie eine 40-Stunden-Vollzeitkraft. Einfacher zu ermitteln, kann aber zu einer höheren Beitragsstaffel führen.
Zählweise B, die anteilige Variante
Vollzeit-Beschäftigte zählen voll. Teilzeit wird anteilig gezählt:
- regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit bis 20 Stunden: 0,5
- bis 30 Stunden: 0,75
- über 30 Stunden: 1,0
Aufwendiger in der Ermittlung, senkt aber den effektiven Stand und damit häufig den Beitrag. Beispiel: eine Firma mit 15 Mitarbeitenden, davon 8 Vollzeit, 4 mit 25 Stunden, 3 mit 18 Stunden. Zählweise A = 15 (Staffel 9–19, 20,40 € / Monat). Zählweise B = 8 + 4×0,75 + 3×0,5 = 12,5, ebenfalls Staffel 9–19. In Grenzfällen entscheidet die Wahl zwischen 2 Staffeln und damit über mehrere Hundert Euro pro Jahr.
Auszubildende und geringfügig Beschäftigte (Minijobber bis 538 € / Monat) zählen in beiden Modellen nicht mit (§5 Abs. 1 Satz 3 RBStV). Leiharbeitnehmer zählen am Sitz des verleihenden Unternehmens.
Anmeldung in 4 Schritten
Die Anmeldung erfolgt über das Formular 0110 „Neuanmeldung für Unternehmen, Institutionen, Selbstständige oder Freiberufler“ des Beitragsservice. Bei mehreren Betriebsstätten oder Kfz kommt zusätzlich das Beiblatt 0110 hinzu. Folgende Angaben sind Pflicht:
- Allgemeine Angaben: Firmenname, Anrede (Frau / Herr / Firma), Titel und Nachname des Inhabers oder Geschäftsführers, Vorname, Anschrift mit Straße + Hausnummer + PLZ + Ort. Optional: Telefon für Rückfragen.
- Betriebsstätten-Angaben: Name der Betriebsstätte (falls abweichend vom Firmennamen), Anmeldedatum (Monat und Jahr), Betriebsstätten-Adresse falls abweichend von der Firmenanschrift. Bei Privatwohnungs-BS: Checkbox aktivieren und die private Beitragsnummer angeben.
- Beschäftigte und Beherbergung: Zählweise A oder B wählen, Anzahl der Beschäftigten eintragen, Anzahl der beitragspflichtigen Hotel- oder Gästezimmer sowie Ferienwohnungen mit gleicher Adresse.
- Kraftfahrzeuge: Erster Teil des Kfz-Ortskennzeichens (z.B. „B“ für Berlin oder „MTK“ für Main-Taunus-Kreis), Anzahl der beitragspflichtigen Kfz mit diesem Ortskennzeichen. Bei verschiedenen Ortskennzeichen mehrere Einträge.
Auf Seite 2 des Formulars folgen die Angaben zur Zahlungsweise (gesetzlich monatlich oder vierteljährlich / halbjährlich / jährlich im Voraus) und zur Zahlungsart (Lastschrift oder Überweisung). Bei Lastschrift muss zusätzlich das SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt und unterschrieben werden.
Die 6 häufigsten Fehler bei der Anmeldung
- Falsche Zählweise gewählt: in Grenzfällen (z.B. 8 vs. 9 Beschäftigte) entscheidet die Wahl zwischen 6,12 € und 20,40 € pro Monat, also 170 € im Jahr.
- Geringfügig Beschäftigte mitgezählt: Minijobber zählen nicht. Wer sie versehentlich mitzählt, landet in einer zu hohen Staffel.
- Auszubildende mitgezählt: ebenfalls zähltechnisch ausgenommen.
- Privatwohnungs-BS nicht als solche markiert: führt zur fehlerhaften Beitragsfestsetzung. Korrekt: Checkbox aktivieren plus private Beitragsnummer angeben, dann ist die BS beitragsfrei.
- Kfz-Ortskennzeichen vergessen: bei Firmen mit Kfz aus mehreren Bundesländern (z.B. „B“ und „M“) müssen die Kennzeichen einzeln aufgeführt werden, sonst wird die Zumeldung abgelehnt.
- Anmeldedatum zu spät: Beitragsservice setzt rückwirkend zum tatsächlichen Pflichtbeginn fest plus Säumniszuschlag bei verspäteter Anzeige.
Genau diese Fehler vermeidet unser geführter Online-Funnel durch Plausibilitäts-Checks vor der Einreichung.
Selbst anmelden oder Service nutzen?
Sie können das Formular 0110 direkt auf rundfunkbeitrag.de ausfüllen und per Post einsenden oder online im Beitragsservice-Portal anmelden. Das ist kostenfrei und für einfache Fälle (1 Betriebsstätte, klare Zählweise) gut machbar.
Unser Service-Honorar (180 € einmalig) deckt fünf eigenständige Leistungen ab:
- Geführter Funnel: Form 0110 wird Schritt-für-Schritt erklärt, mit Beispielen für Zählweise A vs. B in Ihrer Situation
- Datenvalidierung: Plausibilitätsprüfung der Beschäftigtenzahl, Kfz-Ortskennzeichen-Validierung, IBAN/BIC-Format-Check, Stichtag-Prüfung
- Nachreichungs-Workflow: bei fehlenden Angaben (z.B. private Beitragsnummer bei Privatwohnungs-BS) fordern wir gezielt nach
- Korrekte Einreichung: das passende Formular wird ausgewählt, Beiblätter bei mehreren BS oder Kfz automatisch
- Eingangsbestätigung: Eingangs-Hash + Zeitstempel als belastbarer Nachweis Ihrer Anmeldung
Bei Firmen mit Beschäftigten in mehreren Staffel-Grenzbereichen, mehreren Betriebsstätten oder Beherbergungsbetrieben (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen) macht die Servicegebühr meistens den Bruchteil dessen aus, was eine Fehleinstufung über das Jahr kostet.
Häufige Fragen
Antworten zu rechtlichen Hintergründen, Fristen, Belegen und unserem Service. Stand: 18. Mai 2026.
Ab wann muss ich meine Firma beim Beitragsservice anmelden?
Was kostet der Rundfunkbeitrag für eine Firma mit 5 Beschäftigten?
Welche Zählweise soll ich wählen, A oder B?
Mein Büro ist in meiner Privatwohnung, muss ich trotzdem zahlen?
Welches Formular brauche ich für die Anmeldung?
Was passiert, wenn ich mich nicht oder zu spät anmelde?
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Was kostet die Anmeldung über Ihren Service?
Quellen und weiterführende Informationen
Bereit für die Online-Erledigung?
Geführter Funnel · Datenprüfung · Nachreichungs-Workflow · Revisionssichere Dokumentation
Redaktion Rundfunk Serviceportal · Letzte redaktionelle Prüfung: 18. Mai 2026 · Erstveröffentlichung: 18. Mai 2026
Inhalte werden mindestens quartalsweise auf Aktualität geprüft. Alle Aussagen zu Gesetzen, Beträgen und Fristen sind nach bestem Wissen zum Zeitpunkt der Prüfung korrekt; rechtsverbindlich gilt jeweils der aktuelle Gesetzestext sowie die offizielle Mitteilung des Beitragsservice.