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Rundfunkbeitrag, Betriebsstätte befristet stilllegen
Sie betreiben einen Saisonbetrieb (Eisdiele, Strandhotel, Skischule), renovieren Ihre Räume monatelang oder pausieren Ihre Firma vorübergehend? Diese Seite erklärt, wie Sie für mindestens drei zusammenhängende Kalendermonate eine Freistellung vom Rundfunkbeitrag beantragen, welche Nachweise der Beitragsservice akzeptiert, was Formular 0109 verlangt und wie sich Stilllegung von Abmeldung unterscheidet. Unser Service prüft Ihren Nachweis und reicht für 180 € einmalig ein.
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Rechtsgrundlage und Grundprinzip
Wird eine Betriebsstätte mindestens drei zusammenhängende volle Kalendermonate komplett stillgelegt, kann auf Antrag die Beitragspflicht für den Zeitraum der Stilllegung entfallen (§ 5 Abs. 4 RBStV in Verbindung mit § 4a RBStV analog). Ein Nachweis ist erforderlich.
Wichtig: „komplett stillgelegt“ heißt, dass in dieser Zeit keinerlei betriebliche Nutzung stattfindet. Keine Lagerung von aktiven Waren, kein gelegentliches Mitarbeiter-Treffen, kein Telefon-Auftragsannahme aus den Räumen. Halbbetrieb oder reduzierter Saisonbetrieb reichen NICHT, es muss vollständige Ruhe sein.
Beispiele die anerkannt werden:
- Strandhotel komplett geschlossen November bis Februar (4 volle Monate)
- Eisdiele zu zwischen November und März (5 volle Monate)
- Skischule im Sommer geschlossen Juni bis September (4 volle Monate)
- Praxis-Renovierung Juli bis September (3 volle Monate)
- Insolvenzbedingte Schließung während Sanierungsversuch, 3-6 Monate
Nicht anerkannt: 2,5 Monate Pause (zu kurz), oder „nur sonntags geöffnet“ während der Hauptsaison (kein vollständiger Stillstand).
Stilllegung oder Abmeldung, was passt?
| Merkmal | Stilllegung (Form 0109) | Abmeldung (Form 0114) |
|---|---|---|
| Dauer | befristet, min. 3 Monate | dauerhaft |
| Wiederaufnahme | automatisch nach Zeitraum | neue Anmeldung (Form 0110) nötig |
| Beitragsnummer | bleibt erhalten | erlischt |
| Nachweis | Steuerberater / Fremdenverkehrsamt | Gewerbeabmeldung / HR-Löschung |
| Beste Wahl bei | Saison, Renovierung, Sanierung | endgültiger Schließung |
Faustregel: wenn Sie wissen, dass Sie nach der Pause weitermachen, ist die Stilllegung das richtige Mittel. Sie sparen die spätere Neuanmeldung und behalten Ihre Beitragsnummer. Wenn Sie endgültig schließen, wählen Sie die Abmeldung.
Sonderfall „Saisonbetrieb mit jährlicher Pause“: Sie können die Stilllegung jährlich neu beantragen. In manchen Konstellationen ist eine dauerhafte Festlegung im Beitragskonto (z.B. „Beitrag nur 7 Monate / Jahr“) effizienter, das verhandelt der Beitragsservice individuell.
Antrag in 4 Schritten
- Zeitraum festlegen: von / bis Datum, mindestens 3 zusammenhängende Kalendermonate. Tipp: Stilllegung jeweils zum Monatsanfang beginnen lassen (z.B. 1. November) und am Monatsende enden lassen (z.B. 28. Februar), das schließt eindeutig 4 volle Kalendermonate ein.
- Nachweis besorgen: passende Bescheinigung (siehe nächster Abschnitt). Idealerweise schon vor der Antragstellung beim Steuerberater anfordern.
- Formular 0109 ausfüllen: Allgemeine Angaben (Firmenname, Anrede, Inhaber, Adresse, Beitragsnummer), Antragstellung (a) Stilllegung der oben genannten BS ODER (b) Stilllegung einer anderen BS mit eigener Adresse, Datum, Unterschrift.
- Einreichen: Formular 0109 + Nachweis per Post an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln oder über unseren geführten Funnel hochladen. Der Antrag muss vor oder spätestens am ersten Tag der Stilllegung gestellt sein, rückwirkende Anträge werden abgelehnt.
Bearbeitungszeit beim Beitragsservice: in der Regel 4-6 Wochen. Sie erhalten einen Bescheid über die Freistellung. Die Beiträge für den Stilllegungs-Zeitraum werden nicht erhoben oder bereits gezahlte werden erstattet.
Welche Nachweise werden akzeptiert?
Der Beitragsservice akzeptiert verschiedene Nachweise je nach Konstellation:
- Bestätigung des Steuerberaters / Wirtschaftsprüfers: schriftliche Bestätigung über die vollständige Stilllegung im genannten Zeitraum, mit Begründung. Geeignet für allgemeine Stilllegungen, Renovierungs-Phasen, Sanierungs-Versuche.
- Bestätigung des örtlichen Fremdenverkehrsamts: schriftliche Bestätigung über die Saisonschließung, häufig bei Strand-/Skigebiet-Betrieben.
- Behördliche Anordnung: bei Stilllegung durch Behörden-Verfügung (z.B. Gesundheitsamt-Schließung wegen Hygiene-Mängel, Bauaufsicht-Sperrung).
- Gerichtliche Entscheidung: bei Insolvenz Insolvenzeröffnungsbeschluss mit Anordnung der Geschäftspause.
- Rechnungen Renovierungs-Handwerker: bei längerer Bau-/Renovierungs-Phase Auftragsbestätigung des beauftragten Unternehmens mit Zeitraum.
- Bestätigung des Vermieters: bei vom Vermieter angeordneter Räumung wegen Sanierung.
Reine eigene Erklärungen ohne Drittbestätigung werden in der Regel nicht akzeptiert. Wenn Sie keinen externen Nachweis bekommen, ist die Stilllegung in der Praxis schwer zu belegen.
Praxisbeispiele und Beitrags-Ersparnis
Beispiel 1, Strandhotel
Strandhotel auf Sylt, 25 Beschäftigte in der Saison, 1 Kfz, 30 Hotelzimmer + 5 Ferienwohnungen. Saison Mai bis Oktober. Stilllegung November bis Februar (4 volle Monate). Monatsbeitrag in der Saison: 40,80 € (Staffel 20-49) + 0 Kfz (1 frei) + (29 + 4) × 5,83 € = 40,80 + 192,39 = 233,19 € / Monat. Ersparnis durch 4 Monate Stilllegung: 932,76 € pro Jahr.
Beispiel 2, Skischule
Skischule im Allgäu, 6 Beschäftigte in der Wintersaison, kein eigenes Kfz, keine Beherbergung. Monatsbeitrag: 6,12 €. Stilllegung Mai bis September (5 volle Monate). Ersparnis: 30,60 € / Jahr. Bei so geringer Ersparnis lohnt sich der Aufwand selten (Nachweis besorgen, Antrag stellen, Servicegebühr 180 €). Hier wäre die durchgehende Beitragsfortführung pragmatischer.
Beispiel 3, Renovierung der Anwaltskanzlei
Kanzlei mit 15 Beschäftigten, Kanzlei wird renoviert Juli bis September (3 volle Monate). Monatsbeitrag: 20,40 € (Staffel 9-19). Ersparnis: 61,20 €. Auch hier marginal, lohnt sich nicht für die meisten Anwaltskanzleien.
Beispiel 4, Insolvenz mit Sanierungsversuch
Mittelständische Firma mit 80 Beschäftigten, 5 Kfz, Insolvenz Mai. Sanierungsversuch im Insolvenzverfahren von Juni bis November (6 volle Monate Stilllegung). Monatsbeitrag: 91,80 € + 4 × 5,83 € = 115,12 €. Ersparnis: 690,72 €.
Faustregel: Stilllegungsantrag lohnt sich bei Monatsbeitrag über 40-50 € oder Pause von 4+ Monaten. Bei Kleinstbetrieben (6,12 €) ist der administrative Aufwand häufig größer als die Ersparnis, es sei denn, Sie nutzen einen Service der das für Sie macht.
Die häufigsten Fehler bei der Stilllegung
- Zu kurzer Zeitraum: weniger als 3 zusammenhängende volle Kalendermonate werden abgelehnt. „2,5 Monate Pause“ reicht nicht.
- Nicht „voller Kalendermonat“: Stilllegung vom 5. November bis 25. Januar = nur 2 volle Monate (Dezember + Januar), November und Februar zählen nicht. Besser: vom 1. November bis 28. Februar (4 volle Monate).
- Teilbetrieb während Stilllegung: Lager-Bestand aktiv abverkauft, Telefon weiter besetzt = keine vollständige Stilllegung, Antrag wird abgelehnt.
- Rückwirkender Antrag: nach Beginn der Stilllegung gestellt, wird in der Regel abgelehnt. Antrag muss VOR oder am ersten Stilllegungstag eingehen.
- Fehlender oder ungültiger Nachweis: eigene Erklärung ohne Drittbestätigung wird nicht akzeptiert. Steuerberater oder Fremdenverkehrsamt sind die häufigsten geeigneten Aussteller.
- Falsche BS-Adresse: bei mehreren BS muss klar sein, welche stillgelegt wird (Form 0109 Punkt 2a vs. 2b).
Selbst stilllegen oder Service nutzen?
Bei einfachen Konstellationen (1 BS, klarer Saisonbetrieb, vorhandener Nachweis vom Fremdenverkehrsamt) ist der direkte Antrag auf rundfunkbeitrag.de gut machbar. Formular 0109 ausfüllen, Nachweis beilegen, per Post an Beitragsservice (50656 Köln).
Unser Service-Honorar (180 € einmalig) lohnt sich bei:
- Hoher Beitragsersparnis: bei Monatsbeitrag > 100 € oder Pause von 4+ Monaten amortisiert sich die Gebühr in der Regel
- Mehreren BS mit unterschiedlichen Stilllegungszeiträumen: jeder Antrag separat, Plausibilitätsprüfung sinnvoll
- Insolvenz-Konstellationen: Stilllegungsantrag im Insolvenzverfahren als Teil der Masse-Schonung
- Renovierungs-Phasen ohne klassischen Nachweis: wir helfen bei der Steuerberater-Erklärung oder Handwerker-Bestätigung als Nachweis
- Wiederkehrenden Saisonbetrieben: jährliche Antragstellung kann beim Beitragsservice als dauerhafte Festlegung („nur 7 Monate beitragspflichtig“) verhandelt werden, was wir für Sie vorbereiten
Wir laden Ihren Nachweis im Funnel hoch (PDF, JPG, PNG bis 5 MB), füllen Form 0109 mit den korrekten Datumsangaben aus und reichen ein, inklusive Eingangsbestätigung.
Häufige Fragen
Antworten zu rechtlichen Hintergründen, Fristen, Belegen und unserem Service. Stand: 18. Mai 2026.
Wann kann ich eine Stilllegung beantragen?
Welcher Nachweis ist nötig?
Welches Formular muss ich nutzen?
Was ist der Unterschied zwischen Stilllegung und Abmeldung?
Kann ich Stilllegung rückwirkend beantragen?
Mein Saisonbetrieb pausiert jedes Jahr 5 Monate, muss ich jedes Jahr neu beantragen?
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Was kostet die Stilllegung über Ihren Service?
Bereit für die Online-Erledigung?
Geführter Funnel · Datenprüfung · Nachreichungs-Workflow · Revisionssichere Dokumentation
Redaktion Rundfunk Serviceportal · Letzte redaktionelle Prüfung: 18. Mai 2026 · Erstveröffentlichung: 18. Mai 2026
Inhalte werden mindestens quartalsweise auf Aktualität geprüft. Alle Aussagen zu Gesetzen, Beträgen und Fristen sind nach bestem Wissen zum Zeitpunkt der Prüfung korrekt; rechtsverbindlich gilt jeweils der aktuelle Gesetzestext sowie die offizielle Mitteilung des Beitragsservice.