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Rundfunkbeitrag für Selbstständige und Freiberufler
Sie sind selbstständig, freiberuflich tätig, betreiben eine Praxis oder Kanzlei? Diese Seite erklärt, wann der Rundfunkbeitrag für Sie anfällt, was die Sonderregel bei Home-Office in der Privatwohnung bedeutet (Betriebsstätte beitragsfrei, nur Kfz beitragspflichtig), wie sich der Beitrag bei wechselnden Beschäftigtenzahlen entwickelt und wie An- und Abmeldung beim Beitragsservice korrekt funktionieren. Online geführter Funnel mit Datenvalidierung, 180 € Servicegebühr einmalig.
Dauer ca. 1 Minute · 14 Tage Widerruf · Zahlung per Rechnung
Auf dieser Seite
- Sind Selbstständige beitragspflichtig?
- Home-Office in der Privatwohnung, die wichtige Sonderregel
- Praktische Konstellationen
- Wie melde ich mich als Selbstständige:r an?
- Selbstständigkeit beenden, korrekt abmelden
- Wichtige Sonderfälle für Selbstständige
- Brauche ich einen Service oder reicht der direkte Antrag?
- Häufige Fragen
Sind Selbstständige beitragspflichtig?
Ja, sobald Sie eine Betriebsstätte innehaben oder ein nicht privat genutztes Kraftfahrzeug auf sich zugelassen haben (§5 RBStV). Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich privat genutzt wird, also Praxis, Kanzlei, Werkstatt, Studio, Beratungsbüro, Verkaufsraum, Lager.
Die Beitragspflicht trifft Sie als Inhaber:in der Betriebsstätte, unabhängig von der Rechtsform (Einzelunternehmen, Freiberufler, eingetragener Kaufmann, GbR, GmbH, UG, Partnerschaftsgesellschaft).
Praktisch heißt das: wenn Sie als Anwältin eine Kanzlei in der Friedrichstraße in Berlin mieten, fällt für diese Kanzlei der Beitrag an. Wenn Sie als IT-Berater ein Coworking-Space-Büro mit eigenem Schreibtisch und Aktenschrank haben, ist auch das eine Betriebsstätte.
Home-Office in der Privatwohnung, die wichtige Sonderregel
Wenn Sie als Selbstständige:r oder Freiberufler:in ausschließlich aus Ihrer Privatwohnung heraus arbeiten (Home-Office, eigener Arbeitsraum in der Wohnung, keine separate Betriebsstätte angemietet), greift § 5 Abs. 5 Nr. 1 RBStV: die Betriebsstätte in der Wohnung ist beitragsfrei, sofern für die Wohnung bereits ein privater Rundfunkbeitrag entrichtet wird.
Konsequenz: Sie zahlen für Ihr Home-Office keinen separaten Geschäftskunden-Beitrag. Beitragspflichtig bleiben dann nur:
- Nicht privat genutzte Kfz: ein gewerbliches Fahrzeug, ein Praxiswagen, ein als Firmen-Kfz zugelassener PKW. Pro Stück 5,83 € / Monat.
- Hotelzimmer oder Ferienwohnungen: spielt für reine Beratungs- und Dienstleistungsberufe meist keine Rolle.
Wichtig bei der Anmeldung: Sie müssen die Checkbox „BS in Privatwohnung“ aktiv setzen und Ihre private Rundfunkbeitragsnummer (9-stellig) angeben. Vergessen Sie das, wird die BS fälschlich als regulär beitragspflichtig festgesetzt und Sie zahlen den Staffelbeitrag (mindestens 6,12 € / Monat = 73,44 € / Jahr unnötig).
Praktische Konstellationen
Beispiele aus der Praxis:
Reine Home-Office-Selbstständigkeit
Coaches, freie Texter:innen, IT-Beraterinnen, die ausschließlich von zuhause arbeiten und nur einen Laptop nutzen. BS beitragsfrei, keine Kfz = 0 €/Monat Geschäftskunden-Beitrag. Die Privatwohnung selbst zahlt 18,36 €/Monat als private Beitragsstätte.
Selbstständig mit gewerblichem Kfz
Handwerker:in mit Werkstatt-Bulli, der auch privat genutzt wird. Wenn der Bulli auf die Firma zugelassen ist, ist er beitragspflichtig: 5,83 € / Monat (Staffel-Beitrag entfällt wegen privater BS).
Praxis / Kanzlei mit eigenen Räumen
Arzt, Zahnarzt, Anwalt mit gemieteten Praxis-/Kanzleiräumen. Praxis ist eigenständige Betriebsstätte: 6,12 € / Monat bei 0-8 Mitarbeitenden, plus Kfz wenn vorhanden.
Kanzlei mit mehreren Standorten
Anwaltskanzlei mit Haupt-Standort + 2 Zweigstellen, je 3-5 Mitarbeitende. Pro Standort 6,12 €/Monat = 18,36 € / Monat = 220,32 €/Jahr. Bei einer Zweigstelle mit 12 Beschäftigten wäre dort die Staffel 9-19 mit 20,40 €/Monat.
Großhandelsfirma mit Lager
Firma mit Vertriebsbüro (10 Beschäftigte) + Lager (4 Beschäftigte). Vertriebs-BS: 20,40 €/Monat (Staffel 9-19). Lager-BS: 6,12 €/Monat (Staffel 0-8). Plus Kfz nach Anzahl. Gesamt ~30-50 €/Monat.
Wie melde ich mich als Selbstständige:r an?
Sie nutzen Formular 0110 „Neuanmeldung für Unternehmen, Institutionen, Selbstständige oder Freiberufler“. Folgende Angaben sind Pflicht:
- Firmenname: bei Einzelunternehmen Vor- und Nachname plus optional Tätigkeit (z.B. „Maria Müller, Praxis für Physiotherapie“), bei eingetragener Kaufmann/-frau mit „e.K.“, bei UG/GmbH mit Rechtsform
- Anrede: bei natürlichen Personen Frau/Herr, bei UG/GmbH/AG „Firma“
- Inhaber-Name: Ihr persönlicher Vor- und Nachname als vertretungsberechtigte Person
- Adresse: bei Home-Office die Privatadresse, bei Praxis/Kanzlei die Geschäftsadresse
- Bei Home-Office: Checkbox „BS in Privatwohnung“ + private Beitragsnummer (9-stellig, steht auf jedem privaten Beitragsbescheid)
- Bei eigener BS: BS-Name (falls abweichend von der Firma), BS-Adresse, Anmeldedatum (Monat + Jahr)
- Beschäftigte: Zählweise A oder B + Anzahl. Bei Solo-Selbstständigkeit ist die Anzahl 0 (Sie zählen sich selbst nicht).
- Kfz: Erster Teil des Ortskennzeichens + Anzahl beitragspflichtiger Kfz
- Zahlungsweise und SEPA-Mandat: gesetzliche oder Vorauszahlung, Lastschrift oder Überweisung
Eine Anmeldung über das Beitragsservice-Portal kostet 0 € + Briefporto. Unser geführter Funnel mit Plausibilitätsprüfung (insbesondere für die Home-Office-Checkbox + private Beitragsnummer) kostet 180 € einmalig.
Selbstständigkeit beenden, korrekt abmelden
Sie beenden Ihre selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit? Wechseln in ein Angestelltenverhältnis? Gehen in Rente? Dann müssen Sie die Geschäftskunden-Beitragspflicht abmelden, sonst läuft sie weiter.
Verfahren:
- Formular 0114-3-2 „Abmeldung aller Betriebsstätten“
- Bei Selbstständigen mit nur einer BS: Variante „die selbstständige / freiberufliche Tätigkeit wird vollständig aufgegeben“ anwählen
- Stichtag: das tatsächliche Ende der selbstständigen Tätigkeit
- Nachweis: Gewerbeabmeldung (bei Gewerbetreibenden) oder einfache schriftliche Erklärung mit Datum (bei freien Berufen wie Arzt, Anwalt, Steuerberater die kein Gewerbe haben). Bei der Kammer abgemeldet? Bescheinigung der jeweiligen Kammer geht auch.
- Kfz: alle gewerblichen Kfz mit abmelden, sonst läuft die Kfz-Beitragspflicht weiter
Wie bei Firmen gilt § 7 Abs. 2 RBStV: die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats der Mitteilung, sofern keine lückenlose hoheitliche Dokumentation der tatsächlichen Aufgabe vorliegt. Rückwirkende Erstattung mit Nachweis möglich, Verjährung 3 Jahre.
Wichtige Sonderfälle für Selbstständige
Ich miete einen Coworking-Space-Schreibtisch, ist das eine BS?
Ja. Ein fest gebuchter Schreibtisch oder ein Privatbüro im Coworking-Space ist Ihre eigene Betriebsstätte. „Shop in Shop“ gilt rechtlich. Bei Day-Pass / Open-Desk-Nutzung ohne festen Platz wird es enger, hier kommt es auf die regelmäßige Nutzung an. Empfehlung: bei monatlicher Buchung als BS anmelden.
Ich bin Mini-Selbstständig nebenbei und ansonsten angestellt
Auch dann gilt die Beitragspflicht für die Selbstständigkeits-BS, unabhängig vom Hauptberuf. Bei Home-Office ohne separate BS bleibt die Privatwohnungs-Sonderregel anwendbar = 0 € Geschäftskunden-Beitrag.
Ich bin Freiberufler und im selben Haushalt zahlt mein Partner
Egal. Die Privatwohnung wird durch den Beitrag Ihres Partners gedeckt. Wenn Sie aus der Wohnung selbstständig arbeiten, greift die Privatwohnungs-Sonderregel und Sie zahlen 0 € Geschäftskunden-Beitrag (nur Kfz wenn vorhanden).
Mein Ehemann ist als IT-Consultant selbstständig und nutzt unser Familienauto auch für Termine
Wenn der Wagen auf den Privatnamen läuft und überwiegend privat genutzt wird, fällt kein Geschäftskunden-Beitrag an. Wenn er auf die Firma zugelassen wird (z.B. wegen Vorsteuerabzug), ist er beitragspflichtig.
Brauche ich einen Service oder reicht der direkte Antrag?
Bei klaren Konstellationen reicht der direkte Antrag auf rundfunkbeitrag.de. Beispiele: Home-Office-Solo-Selbstständigkeit ohne Kfz, einfache Praxis-Anmeldung mit klarer Beschäftigtenzahl.
Unser Service-Honorar (180 € einmalig) ist besonders sinnvoll bei:
- Home-Office mit privater BS-Sonderregel: Plausibilitätsprüfung der privaten Beitragsnummer + Checkbox-Aktivierung verhindert Fehleinstufung in die volle Beitragspflicht
- Praxis / Kanzlei mit Beschäftigten in Grenzstaffel: bei 7-9 oder 18-20 Beschäftigten lohnt sich die saubere Zählweise A vs. B Wahl
- Mehrere Standorte (z.B. Praxis-Kette, Kanzlei mit Zweigstellen): BS-Beiblatt-Korrektheit
- Selbstständigkeits-Beendigung mit Erstattungspotential: rückwirkende Aufgabe mit lückenlosem Kammer-/Gewerbe-Nachweis
- Beratungs-Bedürfnis zur Kfz-Klassifizierung: privat vs. gewerblich-zugelassen
Im Funnel beantworten wir Ihre Konstellation in 5-10 Minuten und reichen direkt ein, inkl. Eingangsbestätigung und Status-Mails.
Häufige Fragen
Antworten zu rechtlichen Hintergründen, Fristen, Belegen und unserem Service. Stand: 18. Mai 2026.
Muss ich als Solo-Selbstständige:r Rundfunkbeitrag zahlen?
Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag für meine Praxis / Kanzlei?
Ich arbeite nur von zuhause, muss ich anmelden?
Welches Formular brauche ich für die Anmeldung?
Mein Mietvertrag fürs Büro läuft aus, was muss ich tun?
Ich beende meine Selbstständigkeit, wie melde ich ab?
Ich war jahrelang eingestuft als Privatwohnungs-BS, jetzt vermietet mein Mann das Büro neben unserer Wohnung. Was muss ich machen?
Was kostet die Anmeldung über Ihren Service?
Quellen und weiterführende Informationen
- Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), § 5 Abs. 5 Nr. 1 (Privatwohnungs-Ausnahme)
- Beitragsservice Unternehmen, Informationen für Selbstständige und Freiberufler
- Beitragsservice Formular 0110 (Neuanmeldung) und 0114 (Abmeldung)
- Bundesministerium der Justiz, Definition Selbstständigkeit + Freiberufler (§18 EStG)
Bereit für die Online-Erledigung?
Geführter Funnel · Datenprüfung · Nachreichungs-Workflow · Revisionssichere Dokumentation
Redaktion Rundfunk Serviceportal · Letzte redaktionelle Prüfung: 18. Mai 2026 · Erstveröffentlichung: 18. Mai 2026
Inhalte werden mindestens quartalsweise auf Aktualität geprüft. Alle Aussagen zu Gesetzen, Beträgen und Fristen sind nach bestem Wissen zum Zeitpunkt der Prüfung korrekt; rechtsverbindlich gilt jeweils der aktuelle Gesetzestext sowie die offizielle Mitteilung des Beitragsservice.