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Rundfunkbeitrag bei Zweitwohnung — Befreiung statt Doppelzahlung
Seit Juni 2020 müssen Sie für eine Zweitwohnung nicht mehr separat Rundfunkbeitrag zahlen, sofern Sie für Ihre Hauptwohnung bereits zahlen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie die Befreiung nach §4a RBStV beantragt wird, welche Belege erforderlich sind, und in welchen Konstellationen Sie bereits gezahlte Beiträge der Jahre 2020–2023 rückwirkend erstattet bekommen können. Unser Service prüft die Voraussetzungen, wählt das passende Formular und reicht den Antrag einschließlich aller Nachweise beim Beitragsservice ein.
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Rechtlicher Hintergrund — die Wende von 2018
Bis 2018 war jede Wohnung — auch eine reine Zweit- oder Ferienwohnung — voll beitragspflichtig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 18. Juli 2018 (Az.: 1 BvR 1675/16 u. a.) als verfassungswidrig eingestuft. Begründung: die Doppelbelastung sei dem Beitragspflichtigen nicht zuzumuten, da der Rundfunkbeitrag bereits für die Hauptwohnung anfällt und die Nutzungsmöglichkeit in einer Zweitwohnung nur eingeschränkt zusätzlich besteht.
Daraufhin haben die Länder den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag angepasst. Seit dem 1. Juni 2020 (§4a RBStV) gibt es ein gesetzliches Befreiungsrecht für die Zweitwohnung — allerdings nur auf Antrag und mit Nachweis.
Wichtig: die Befreiung ist nicht automatisch. Sie müssen den Antrag aktiv stellen und die Beitragspflicht der Hauptwohnung nachweisen. Wer das nicht tut, zahlt für beide Wohnungen weiter — und genau hier liegt der häufigste Fehlerfall.
Voraussetzungen für die Befreiung
Die Befreiung nach §4a RBStV setzt folgende Bedingungen voraus:
- Hauptwohnung muss beitragspflichtig gemeldet sein — entweder auf Sie selbst oder auf eine andere Person in Ihrem Haushalt (z. B. Partnerin, Partner)
- Die Hauptwohnung-Beitragsnummer muss vorgelegt werden
- Beide Wohnungen müssen im Geltungsbereich des RBStV liegen — also Wohnungen innerhalb Deutschlands. Auslands-Zweitwohnungen sind nicht relevant, da der RBStV dort ohnehin nicht gilt.
- Inhaberschaft: Sie müssen Inhaber:in oder Mit-Inhaber:in der Zweitwohnung sein (Mietvertrag, Eigentum). Ein gelegentlicher Besuch reicht nicht.
Sonderfall „getrennt lebende Ehegatten": Wenn zwei Personen in zwei Wohnungen wohnen und beide voll Beitragsverpflichtete sind (z. B. nach Trennung mit eigener Wohnung), greift §4a NICHT — beide Wohnungen bleiben separat beitragspflichtig, da keine als Zweitwohnung im Sinne des §4a gilt.
So beantragen Sie die Befreiung
Notwendige Angaben
- Ihre persönlichen Daten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum)
- Beitragsnummer für die Zweitwohnung (die Sie befreien wollen)
- Beitragsnummer für die Hauptwohnung (mit der die Befreiung begründet wird)
- Adresse beider Wohnungen
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis der Zweitwohnung (Scan/Foto reicht)
Wo wird der Antrag gestellt?
Sie können den Antrag direkt beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice stellen — kostenfrei. Online unter rundfunkbeitrag.de oder per Brief an den Beitragsservice in 50439 Köln. Das Formular heißt offiziell „Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht für eine Zweitwohnung" (Nr. 0114-2-2-2).
Alternativ erledigt unser geführter Funnel die Formularwahl, prüft Ihre Daten auf Plausibilität, fordert fehlende Belege gezielt nach und reicht den Antrag mit allen Anhängen ein. Servicegebühr 40 € einmalig.
Rückerstattung 2020–2023 — Geld zurück vom Beitragsservice
Wer zwischen Juni 2020 und der Antragstellung für beide Wohnungen voll gezahlt hat, kann eine rückwirkende Erstattung beantragen. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§31 RBStV).
Konkretes Rechenbeispiel:
- Rundfunkbeitrag seit August 2021: 18,36 € / Monat (vorher 17,50 €)
- Doppelzahlung Zweitwohnung von Juni 2020 bis Mai 2024 (vor Antrag): 48 Monate × ca. 18 € = ~864 € rückwirkende Erstattung möglich
Diese Erstattung ist nicht automatisch. Sie müssen ausdrücklich die rückwirkende Befreiung beantragen — und der Antrag muss korrekt sein, sonst wird er abgelehnt. Wir haben in den letzten Monaten regelmäßig Fälle gesehen, in denen Kunden ohne Service bereits einmal abgelehnt wurden und mit unserem Nachreichungs-Workflow im zweiten Anlauf Erstattung erhalten haben.
Was kann die Erstattung gefährden?
- Fehlende Beitragsnummer der Hauptwohnung
- Falsches Datum (z. B. wenn die Hauptwohnung erst nach der Zweitwohnung angemeldet wurde)
- Unvollständige Beweisführung der Inhaberschaft
- Unklare Eigentums-/Mietverhältnisse
Eine fehlerfreie Datenvalidierung VOR Einreichung ist der konkrete Mehrwert unseres Service — gerade hier rechnet sich die Servicegebühr von 40 € schnell.
Häufige Fehler bei Zweitwohnung-Anträgen
Aus unserer Praxis die fünf häufigsten Fehler, die zur Ablehnung führen:
- „Beitragsnummer der Hauptwohnung fehlt" — Erstattung wird verweigert wenn nur die Zweitwohnung-Nummer angegeben ist. Lösung: bei Hauptwohnung-Beitragspflicht durch Partner:in deren Nummer mit Einverständnis-Erklärung beifügen.
- „Hauptwohnung wurde erst später angemeldet" — wenn der Beitragsservice erkennt, dass die Hauptwohnung erst nach der Zweitwohnung beitragspflichtig wurde, prüft er, ob die Wohnungen womöglich vertauscht waren. Lösung: lückenlose Meldekette dokumentieren.
- „Nutzung nicht plausibel" — bei sehr weit entfernten Zweitwohnungen (z. B. Ferienwohnung im Süden während Hauptwohnung Hamburg) bittet der Beitragsservice teilweise um Plausibilität. Lösung: Nutzungsmuster durch Verbrauchsabrechnungen, Pendler-Bescheinigung o. ä. belegen.
- „Untervermietung" — wenn die Zweitwohnung untervermietet wird, ist die Untermieter:in beitragspflichtig — die Befreiung greift dann nicht. Lösung: bei zeitweiliger Untervermietung ggf. nur teilweise Befreiung beantragen.
- „Falsches Formular" — Nr. 0114-2-2-2 ist das richtige. Das allgemeine Befreiungsformular Nr. 0114-1-2-1 wird abgewiesen, da §4a-Befreiung eine eigenständige Anspruchsgrundlage ist.
Häufige Fragen
Antworten zu rechtlichen Hintergründen, Fristen, Belegen und unserem Service. Stand: 14. Mai 2026.
Muss ich für meine Zweitwohnung Rundfunkbeitrag zahlen?
Bekomme ich rückwirkend Geld für die Doppelzahlung zurück?
Was ist im Sinne des Gesetzes eine Zweitwohnung?
Was wenn meine Partnerin oder mein Partner für die Hauptwohnung zahlt?
Gilt die Befreiung auch für Studierende mit Wohnsitz im Elternhaus + WG?
Welche Belege brauche ich konkret für den Antrag?
Wie lange dauert die Bearbeitung des Befreiungsantrags?
Was kostet die Antragstellung über Ihren Service?
Bereit für die Online-Erledigung?
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Redaktion Rundfunk Serviceportal · Letzte redaktionelle Prüfung: 14. Mai 2026 · Erstveröffentlichung: 14. Mai 2026
Inhalte werden mindestens quartalsweise auf Aktualität geprüft. Alle Aussagen zu Gesetzen, Beträgen und Fristen sind nach bestem Wissen zum Zeitpunkt der Prüfung korrekt; rechtsverbindlich gilt jeweils der aktuelle Gesetzestext sowie die offizielle Mitteilung des Beitragsservice.