RundfunkServiceportal

Online-Service · Schritt-für-Schritt

Befreiung vom Rundfunkbeitrag — alle Voraussetzungen und Belege

Sie beziehen BAföG, Bürgergeld oder Grundsicherung, haben einen Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen, sind taub oder blind? In diesen und weiteren Konstellationen können Sie sich nach §4 RBStV vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen — und das in vielen Fällen rückwirkend ab dem Antragsmonat. Diese Seite erklärt alle anerkannten Befreiungsgründe, welche Belege jeweils erforderlich sind, wie eine rückwirkende Erstattung beantragt wird, und wie unser Service den Antrag fehlerfrei einreicht. Servicegebühr 40 € einmalig.

Volle Befreiung statt Reduktion Rückwirkende Erstattung ab Antragsmonat Geprüfter Belegnachweis ohne Rückfragen
Jetzt online erledigen

Dauer ca. 1 Minute · 14 Tage Widerruf · Zahlung per Rechnung

Hinweis zur Transparenz: Rundfunk Serviceportal ist ein privater Online-Antragsservice mit benanntem EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO. Wir sind weder Teil des offiziellen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio noch einer Behörde. Die direkte (kostenfreie) Antragstellung beim Beitragsservice ist möglich unter rundfunkbeitrag.de.

Befreiung oder Ermäßigung — der Unterschied

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag kennt zwei Stufen der Entlastung:

  • Vollständige Befreiung (§4 Abs. 1 RBStV) — Sie zahlen 0 €. Gilt z. B. für Bürgergeld-Empfänger, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, BAföG, Schwerbehinderung mit Merkzeichen RF, taube oder blinde Menschen.
  • Ermäßigung auf ein Drittel (§4 Abs. 2 RBStV) — Sie zahlen 6,12 € statt 18,36 € (Stand 2026). Gilt für Schwerbehindertenausweis mit anderen anerkennenden Merkzeichen wie „GdB ab 80 ohne RF" oder bei Wehr-/Bundesfreiwilligendienst.

Welche Form Ihnen zusteht, hängt vom konkreten Sozialleistungs- oder Schwerbehindertenstatus ab. Der Antrag erfolgt mit dem Formular „Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung" (Nr. 0114-1-2-1) oder über unseren geführten Funnel, der automatisch das passende Verfahren auswählt.

Die häufigsten anerkannten Befreiungsgründe

BAföG mit eigener Wohnung außerhalb des Elternhaushalts

Studierende und Schüler:innen, die BAföG beziehen und außerhalb des Elternhaushalts wohnen, sind voll befreit (§4 Abs. 1 Nr. 5 RBStV). Wer bei den Eltern wohnt UND BAföG bezieht, ist NICHT befreit — die Eltern bleiben für den Haushalt beitragspflichtig.

Belegt wird mit dem aktuellen BAföG-Bescheid (Erstausstellung oder Folge-Bescheid). Der Bescheid muss noch gültig sein zum Antragstellungs-Datum.

Bürgergeld (ehem. ALG II / Hartz IV)

Empfänger:innen von Bürgergeld nach SGB II sind voll befreit (§4 Abs. 1 Nr. 3 RBStV). Beleg: aktueller Bewilligungs-Bescheid des Jobcenters. Die Befreiung gilt für die Dauer des Bewilligungs-Zeitraums; bei Verlängerung muss ein neuer Bescheid eingereicht werden.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)

Voll befreit nach §4 Abs. 1 Nr. 1 RBStV. Beleg: Bescheid des Sozialhilfeträgers. Auch hier wird die Befreiung für den jeweiligen Bewilligungs-Zeitraum erteilt.

Schwerbehinderung mit Merkzeichen RF

Wer im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen RF (Rundfunkbeitrag) hat, ist voll befreit (§4 Abs. 1 Nr. 10 RBStV). Voraussetzung für RF ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Teilhabe am öffentlichen Geschehen wegen Behinderung. Beleg: Schwerbehindertenausweis (Kopie beider Seiten).

Taube oder blinde Empfänger

Voll befreit (§4 Abs. 1 Nr. 10 RBStV). Belegt durch Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl (blind), Gl (gehörlos) oder durch ärztliche Bescheinigung in Ausnahmefällen.

Asylbewerberleistungen, Wohngeld in Härtefall, Sozialleistungen für Härtefälle

Verschiedene weitere Sozialleistungs-Empfänger:innen sind nach §4 Abs. 1 Nr. 2, 4, 6–9 RBStV ebenfalls voll befreit. Wohngeld allein begründet KEINEN Befreiungsanspruch — nur in Kombination mit Härtefallregelung nach §4 Abs. 6 RBStV.

Rückwirkende Befreiung und Erstattung

Die Befreiung wirkt rückwirkend ab dem Monat, ab dem die Voraussetzung vorliegt — UND zwar maximal 3 Jahre rückwirkend (§31 RBStV / §44 SGB X analog).

Wichtig: die rückwirkende Befreiung gilt NUR, wenn auch der Sozialleistungs-Bescheid für den rückwirkenden Zeitraum vorliegt. Ein BAföG-Bescheid vom Mai kann nicht für eine Befreiung ab Januar genutzt werden — Sie benötigen den BAföG-Bescheid für Januar bis April separat.

Rechenbeispiel

Bürgergeld-Empfänger seit Januar 2024, jeden Monat 18,36 € gezahlt, Antrag im Mai 2026:

  • Rückwirkender Zeitraum: Januar 2024 bis Mai 2026 = 29 Monate
  • Erstattung: 29 × 18,36 € = ~532 € rückwirkend
  • Plus Befreiung ab Mai 2026 dauerhaft (bis Ende Bewilligung Bürgergeld)

Was kann die rückwirkende Erstattung verhindern?

  • Fehlende Bescheide für einzelne Monate (Lücken im Sozialleistungs-Bezug)
  • Nicht-passender Bescheid (z. B. Wohngeld statt Bürgergeld)
  • Ausgelaufene Bewilligungsperioden ohne Verlängerungsnachweis
  • Vertauschte Beitragsnummer oder Adressänderung im rückwirkenden Zeitraum

Welche Belege werden konkret akzeptiert?

Der Beitragsservice akzeptiert ausschließlich Belege, die das Bestehen der Sozialleistung oder der Schwerbehinderung im jeweiligen Zeitraum nachweisen. Eigene Selbstauskünfte oder Eigenerklärungen reichen NICHT.

BAföG

Aktueller BAföG-Bescheid (Erst- oder Folge-Bescheid). Bei Folge-Bescheiden muss die Bewilligungszeit den Antragstellungs-Zeitraum abdecken. Der Bescheid muss aussagekräftig die Förderungs-Bewilligung enthalten — eine bloße Antragsbestätigung reicht nicht.

Bürgergeld

Bewilligungs-Bescheid des Jobcenters mit Angabe des Bewilligungs-Zeitraums. Bei sich verlängernden Bewilligungs-Perioden (z. B. nach 12 Monaten Folge-Bescheid) muss zeitnah der neue Bescheid eingereicht werden — sonst läuft die Befreiung aus.

Schwerbehindertenausweis

Kopie beider Seiten des Schwerbehindertenausweises. Wichtig: das Merkzeichen RF, Bl oder Gl muss klar lesbar sein. Bei abgelaufenem Ausweis benötigt der Beitragsservice die Verlängerung — auch wenn die Schwerbehinderung dauerhaft anerkannt ist.

Härtefall-Antrag

Bei Personen mit niedrigem Einkommen, die keine der oben genannten Sozialleistungen beziehen, kann nach §4 Abs. 6 RBStV ein Härtefall-Antrag gestellt werden. Belegt wird mit Einkommens-Nachweis und Begründung der besonderen Lebenslage. Erfolgsquote: gering, aber nicht null.

Verfahren und Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer beim Beitragsservice: in der Regel 4 bis 6 Wochen ab Eingang aller Belege. Bei rückwirkenden Erstattungen verlängert sich die Bearbeitung um 2 bis 4 Wochen, da die Buchhaltung die Erstattungsbeträge separat verarbeitet.

Bei Ablehnung haben Sie einen Monat Zeit für einen formlosen Widerspruch (§54 RBStV i.V.m. VwVfG). Die häufigsten Ablehnungs-Gründe:

  • Belegfristen nicht eingehalten (z. B. zu alter BAföG-Bescheid)
  • Falsche Anspruchsgrundlage angegeben (Wohngeld als Bürgergeld deklariert)
  • Lücken in der Bewilligungs-Kette für rückwirkende Befreiung
  • Beitragsnummer-Vertauschung im Haushalt (Eltern/Kind, Partner/Partnerin)

Bei Nutzung unseres Service prüfen wir Ihre Belege auf Plausibilität, fordern fehlende Nachweise gezielt nach und reichen erst nach vollständiger Prüfung ein. Dadurch reduzieren sich Rückfrage-Schleifen erheblich, was bei rückwirkenden Erstattungen zwischen 200 und 1.000 € Erstattungsbetrag den Unterschied machen kann.

Häufige Fragen

Antworten zu rechtlichen Hintergründen, Fristen, Belegen und unserem Service. Stand: 14. Mai 2026.

Wer hat Anspruch auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag?
Voll befreit sind nach §4 Abs. 1 RBStV: Empfänger:innen von Bürgergeld (SGB II), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), BAföG mit eigener Wohnung außerhalb Elternhaushalt, Asylbewerberleistungen, Menschen mit Schwerbehindertenausweis-Merkzeichen RF, taube oder blinde Empfänger. Auf ein Drittel ermäßigt zahlen u. a. Schwerbehinderte ab GdB 80 ohne RF-Merkzeichen sowie Wehr-/Bundesfreiwilligendienstleistende.
Welcher Bescheid wird als Beleg akzeptiert?
Ein gültiger Original-Bescheid der zuständigen Sozialleistungs- oder Versorgungsbehörde. Bei BAföG: BAföG-Bescheid (Erst- oder Folge-Bescheid). Bei Bürgergeld: Bewilligungs-Bescheid des Jobcenters mit Bewilligungs-Zeitraum. Bei Schwerbehinderung: Schwerbehindertenausweis (beidseitig kopiert, Merkzeichen RF/Bl/Gl klar lesbar). Eine eigene Selbstauskunft reicht nicht aus. Bei Lücken im Bezugszeitraum müssen alle entsprechenden Bescheide eingereicht werden.
Bekomme ich rückwirkend Beiträge zurückerstattet?
Ja, bei nachweisbar bestehendem Anspruch rückwirkend bis zu 3 Jahre (§31 RBStV). Bei Bürgergeld-Bezug seit Januar 2024 und Antrag im Mai 2026 bedeutet das bis zu 29 Monate × 18,36 € = ca. 532 € Erstattung. Voraussetzung ist ein lückenloser Beleg-Nachweis für den gesamten rückwirkenden Zeitraum. Fehlende Bewilligungs-Bescheide für einzelne Monate führen zur Reduktion oder Ablehnung der rückwirkenden Befreiung.
Was bedeutet das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis?
Merkzeichen RF (Rundfunkbeitrag) bedeutet, dass der Träger des Ausweises eine erhebliche Beeinträchtigung der Teilhabe am öffentlichen Geschehen wegen Behinderung hat (§3 Abs. 1 Nr. 5 SchwbAwV). Es wird vom Versorgungsamt zugesprochen, wenn die behinderungsbedingte Einschränkung die selbstständige Teilhabe an öffentlichen Veranstaltungen ständig wesentlich erschwert. Mit RF besteht voller Befreiungsanspruch nach §4 Abs. 1 Nr. 10 RBStV.
Gilt die Befreiung auch für meinen Haushalt oder nur für mich?
Die Befreiung gilt für die gesamte Wohnung, da der Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben wird (§2 Abs. 1 RBStV) — nicht pro Person. Wenn Sie als Bürgergeld-Empfänger:in befreit sind, ist Ihre Wohnung beitragsfrei, auch wenn weitere Personen darin wohnen. Sonderfall: bei Auszug der befreiten Person aus der Wohnung endet die Befreiung — die verbleibenden Personen werden dann wieder beitragspflichtig (§4 Abs. 5 RBStV).
Was passiert wenn mein Bewilligungszeitraum endet?
Die Befreiung läuft automatisch zum Ende des im Bescheid angegebenen Bewilligungs-Zeitraums aus. Sie müssen rechtzeitig — idealerweise 4 bis 6 Wochen vor Ablauf — den neuen Bewilligungs-Bescheid einreichen, um eine lückenlose Befreiung zu sichern. Eine Lücke führt dazu, dass für die Lückenzeit voller Rundfunkbeitrag berechnet wird, der dann nachträglich nur mit dem späteren Folge-Bescheid wieder rückwirkend befreit werden kann.
Kann ich Befreiung beantragen wenn ich Wohngeld beziehe?
Wohngeld allein begründet KEINEN automatischen Befreiungsanspruch. Eine Befreiung ist möglich über die Härtefall-Regelung nach §4 Abs. 6 RBStV — wenn das Einkommen nur unwesentlich über der Grenze für Befreiungsleistungen liegt. Die Erfolgsquote ist gering, der Antrag muss die besondere Lebenslage substantiell begründen und mit Einkommens-Nachweisen unterlegen. Wir prüfen vor Einreichung, ob ein Härtefall-Antrag aussichtsreich ist.
Wie kann ich die Befreiung am einfachsten beantragen?
Direkt unter rundfunkbeitrag.de mit dem Formular 0114-1-2-1 (kostenfrei, erfordert die Wahl des richtigen Befreiungs-Tatbestands und korrekte Beleg-Beifügung). Oder über unseren geführten Funnel: wir wählen das passende Formular, prüfen Ihre Belege auf Plausibilität und Lückenlosigkeit, fordern fehlende Nachweise gezielt nach und reichen erst nach vollständiger Prüfung ein. Servicegebühr 40 € einmalig. Bei rückwirkenden Erstattungen rechnet sich die Servicegebühr meist mehrfach.

Bereit für die Online-Erledigung?

Geführter Funnel · Datenprüfung · Nachreichungs-Workflow · Revisionssichere Dokumentation

Redaktion Rundfunk Serviceportal · Letzte redaktionelle Prüfung: 14. Mai 2026 · Erstveröffentlichung: 14. Mai 2026

Inhalte werden mindestens quartalsweise auf Aktualität geprüft. Alle Aussagen zu Gesetzen, Beträgen und Fristen sind nach bestem Wissen zum Zeitpunkt der Prüfung korrekt; rechtsverbindlich gilt jeweils der aktuelle Gesetzestext sowie die offizielle Mitteilung des Beitragsservice.