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Befreiung vom Rundfunkbeitrag — alle Voraussetzungen und Belege
Sie beziehen BAföG, Bürgergeld oder Grundsicherung, haben einen Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen, sind taub oder blind? In diesen und weiteren Konstellationen können Sie sich nach §4 RBStV vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen — und das in vielen Fällen rückwirkend ab dem Antragsmonat. Diese Seite erklärt alle anerkannten Befreiungsgründe, welche Belege jeweils erforderlich sind, wie eine rückwirkende Erstattung beantragt wird, und wie unser Service den Antrag fehlerfrei einreicht. Servicegebühr 40 € einmalig.
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Befreiung oder Ermäßigung — der Unterschied
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag kennt zwei Stufen der Entlastung:
- Vollständige Befreiung (§4 Abs. 1 RBStV) — Sie zahlen 0 €. Gilt z. B. für Bürgergeld-Empfänger, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, BAföG, Schwerbehinderung mit Merkzeichen RF, taube oder blinde Menschen.
- Ermäßigung auf ein Drittel (§4 Abs. 2 RBStV) — Sie zahlen 6,12 € statt 18,36 € (Stand 2026). Gilt für Schwerbehindertenausweis mit anderen anerkennenden Merkzeichen wie „GdB ab 80 ohne RF" oder bei Wehr-/Bundesfreiwilligendienst.
Welche Form Ihnen zusteht, hängt vom konkreten Sozialleistungs- oder Schwerbehindertenstatus ab. Der Antrag erfolgt mit dem Formular „Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung" (Nr. 0114-1-2-1) oder über unseren geführten Funnel, der automatisch das passende Verfahren auswählt.
Die häufigsten anerkannten Befreiungsgründe
BAföG mit eigener Wohnung außerhalb des Elternhaushalts
Studierende und Schüler:innen, die BAföG beziehen und außerhalb des Elternhaushalts wohnen, sind voll befreit (§4 Abs. 1 Nr. 5 RBStV). Wer bei den Eltern wohnt UND BAföG bezieht, ist NICHT befreit — die Eltern bleiben für den Haushalt beitragspflichtig.
Belegt wird mit dem aktuellen BAföG-Bescheid (Erstausstellung oder Folge-Bescheid). Der Bescheid muss noch gültig sein zum Antragstellungs-Datum.
Bürgergeld (ehem. ALG II / Hartz IV)
Empfänger:innen von Bürgergeld nach SGB II sind voll befreit (§4 Abs. 1 Nr. 3 RBStV). Beleg: aktueller Bewilligungs-Bescheid des Jobcenters. Die Befreiung gilt für die Dauer des Bewilligungs-Zeitraums; bei Verlängerung muss ein neuer Bescheid eingereicht werden.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
Voll befreit nach §4 Abs. 1 Nr. 1 RBStV. Beleg: Bescheid des Sozialhilfeträgers. Auch hier wird die Befreiung für den jeweiligen Bewilligungs-Zeitraum erteilt.
Schwerbehinderung mit Merkzeichen RF
Wer im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen RF (Rundfunkbeitrag) hat, ist voll befreit (§4 Abs. 1 Nr. 10 RBStV). Voraussetzung für RF ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Teilhabe am öffentlichen Geschehen wegen Behinderung. Beleg: Schwerbehindertenausweis (Kopie beider Seiten).
Taube oder blinde Empfänger
Voll befreit (§4 Abs. 1 Nr. 10 RBStV). Belegt durch Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl (blind), Gl (gehörlos) oder durch ärztliche Bescheinigung in Ausnahmefällen.
Asylbewerberleistungen, Wohngeld in Härtefall, Sozialleistungen für Härtefälle
Verschiedene weitere Sozialleistungs-Empfänger:innen sind nach §4 Abs. 1 Nr. 2, 4, 6–9 RBStV ebenfalls voll befreit. Wohngeld allein begründet KEINEN Befreiungsanspruch — nur in Kombination mit Härtefallregelung nach §4 Abs. 6 RBStV.
Rückwirkende Befreiung und Erstattung
Die Befreiung wirkt rückwirkend ab dem Monat, ab dem die Voraussetzung vorliegt — UND zwar maximal 3 Jahre rückwirkend (§31 RBStV / §44 SGB X analog).
Wichtig: die rückwirkende Befreiung gilt NUR, wenn auch der Sozialleistungs-Bescheid für den rückwirkenden Zeitraum vorliegt. Ein BAföG-Bescheid vom Mai kann nicht für eine Befreiung ab Januar genutzt werden — Sie benötigen den BAföG-Bescheid für Januar bis April separat.
Rechenbeispiel
Bürgergeld-Empfänger seit Januar 2024, jeden Monat 18,36 € gezahlt, Antrag im Mai 2026:
- Rückwirkender Zeitraum: Januar 2024 bis Mai 2026 = 29 Monate
- Erstattung: 29 × 18,36 € = ~532 € rückwirkend
- Plus Befreiung ab Mai 2026 dauerhaft (bis Ende Bewilligung Bürgergeld)
Was kann die rückwirkende Erstattung verhindern?
- Fehlende Bescheide für einzelne Monate (Lücken im Sozialleistungs-Bezug)
- Nicht-passender Bescheid (z. B. Wohngeld statt Bürgergeld)
- Ausgelaufene Bewilligungsperioden ohne Verlängerungsnachweis
- Vertauschte Beitragsnummer oder Adressänderung im rückwirkenden Zeitraum
Welche Belege werden konkret akzeptiert?
Der Beitragsservice akzeptiert ausschließlich Belege, die das Bestehen der Sozialleistung oder der Schwerbehinderung im jeweiligen Zeitraum nachweisen. Eigene Selbstauskünfte oder Eigenerklärungen reichen NICHT.
BAföG
Aktueller BAföG-Bescheid (Erst- oder Folge-Bescheid). Bei Folge-Bescheiden muss die Bewilligungszeit den Antragstellungs-Zeitraum abdecken. Der Bescheid muss aussagekräftig die Förderungs-Bewilligung enthalten — eine bloße Antragsbestätigung reicht nicht.
Bürgergeld
Bewilligungs-Bescheid des Jobcenters mit Angabe des Bewilligungs-Zeitraums. Bei sich verlängernden Bewilligungs-Perioden (z. B. nach 12 Monaten Folge-Bescheid) muss zeitnah der neue Bescheid eingereicht werden — sonst läuft die Befreiung aus.
Schwerbehindertenausweis
Kopie beider Seiten des Schwerbehindertenausweises. Wichtig: das Merkzeichen RF, Bl oder Gl muss klar lesbar sein. Bei abgelaufenem Ausweis benötigt der Beitragsservice die Verlängerung — auch wenn die Schwerbehinderung dauerhaft anerkannt ist.
Härtefall-Antrag
Bei Personen mit niedrigem Einkommen, die keine der oben genannten Sozialleistungen beziehen, kann nach §4 Abs. 6 RBStV ein Härtefall-Antrag gestellt werden. Belegt wird mit Einkommens-Nachweis und Begründung der besonderen Lebenslage. Erfolgsquote: gering, aber nicht null.
Verfahren und Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer beim Beitragsservice: in der Regel 4 bis 6 Wochen ab Eingang aller Belege. Bei rückwirkenden Erstattungen verlängert sich die Bearbeitung um 2 bis 4 Wochen, da die Buchhaltung die Erstattungsbeträge separat verarbeitet.
Bei Ablehnung haben Sie einen Monat Zeit für einen formlosen Widerspruch (§54 RBStV i.V.m. VwVfG). Die häufigsten Ablehnungs-Gründe:
- Belegfristen nicht eingehalten (z. B. zu alter BAföG-Bescheid)
- Falsche Anspruchsgrundlage angegeben (Wohngeld als Bürgergeld deklariert)
- Lücken in der Bewilligungs-Kette für rückwirkende Befreiung
- Beitragsnummer-Vertauschung im Haushalt (Eltern/Kind, Partner/Partnerin)
Bei Nutzung unseres Service prüfen wir Ihre Belege auf Plausibilität, fordern fehlende Nachweise gezielt nach und reichen erst nach vollständiger Prüfung ein. Dadurch reduzieren sich Rückfrage-Schleifen erheblich, was bei rückwirkenden Erstattungen zwischen 200 und 1.000 € Erstattungsbetrag den Unterschied machen kann.
Häufige Fragen
Antworten zu rechtlichen Hintergründen, Fristen, Belegen und unserem Service. Stand: 14. Mai 2026.
Wer hat Anspruch auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag?
Welcher Bescheid wird als Beleg akzeptiert?
Bekomme ich rückwirkend Beiträge zurückerstattet?
Was bedeutet das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis?
Gilt die Befreiung auch für meinen Haushalt oder nur für mich?
Was passiert wenn mein Bewilligungszeitraum endet?
Kann ich Befreiung beantragen wenn ich Wohngeld beziehe?
Wie kann ich die Befreiung am einfachsten beantragen?
Quellen und weiterführende Informationen
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Redaktion Rundfunk Serviceportal · Letzte redaktionelle Prüfung: 14. Mai 2026 · Erstveröffentlichung: 14. Mai 2026
Inhalte werden mindestens quartalsweise auf Aktualität geprüft. Alle Aussagen zu Gesetzen, Beträgen und Fristen sind nach bestem Wissen zum Zeitpunkt der Prüfung korrekt; rechtsverbindlich gilt jeweils der aktuelle Gesetzestext sowie die offizielle Mitteilung des Beitragsservice.