Online-Service · Schritt-für-Schritt
Rundfunkbeitrag bei Zusammenzug korrekt abmelden
Sie ziehen zu einer Partnerin, einem Partner, in eine WG oder zur Familie. Die andere Person im Haushalt zahlt bereits den Rundfunkbeitrag. Das bedeutet: Sie können sich von Ihrer eigenen Beitragsnummer abmelden, sobald der Zusammenzug erfolgt ist. Wichtig ist die korrekte Angabe der Beitragsnummer der zahlenden Person, das richtige Datum (Auszug aus alter Wohnung ODER Einzug in neue gemeinsame Wohnung) und im Idealfall ein kurzer Beleg. Unser Service erledigt das online, prüft die Daten vor Einreichung und reicht den Antrag korrekt beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein.
Dauer ca. 1 Minute · 14 Tage Widerruf · Zahlung per Rechnung
Warum nur eine Beitragsnummer pro Haushalt
Der Rundfunkbeitrag wird nach §2 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) pro Wohnung erhoben, nicht pro Person. Wer also in eine Wohnung zieht, in der bereits eine andere Person beitragspflichtig ist, ist nicht doppelt beitragspflichtig. Eine Person zahlt für den gesamten Haushalt.
Das gilt unabhängig von der Anzahl der Bewohner und unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis. Ehepartner, Lebenspartner, WG-Mitbewohner, Eltern und volljährige Kinder im selben Haushalt: alle teilen sich die eine Beitragspflicht.
Sonderfall „getrennt lebende Ehegatten mit zwei Wohnungen": beide Wohnungen bleiben separat beitragspflichtig, da es zwei eigenständige Haushalte gibt. Hier greift §4a (Zweitwohnung-Befreiung) nur dann, wenn eine Wohnung als Hauptwohnsitz und die andere als Zweitwohnung gemeldet ist.
Stichtag, ab wann gilt die Abmeldung
Eine Abmeldung wirkt nach §8 Abs. 4 RBStV grundsätzlich zum Ende des Monats, in dem die Beitragsvoraussetzung wegfällt. Das ist im Zusammenzugs-Fall der Auszug aus Ihrer bisherigen Wohnung beziehungsweise der Einzug in die neue gemeinsame Wohnung.
Konkretes Beispiel: Sie ziehen am 15. Juni zu Ihrer Partnerin. Ihre alte Wohnung geben Sie zum 30. Juni auf. Die Abmeldung wirkt zum 30. Juni, das heißt der Juni wird noch voll berechnet, ab Juli endet Ihre Beitragspflicht.
Wenn Sie sich später beim Beitragsservice abmelden, gilt grundsätzlich derselbe Stichtag, sofern Sie ihn mit Beleg dokumentieren können (Meldebescheinigung, Mietvertragsauflösung). Eine rückwirkende Abmeldung über mehrere Monate ist möglich, aber nur mit lückenlosem Nachweis.
Was Sie für die Abmeldung brauchen
Pflicht-Angaben
- Ihre eigene Beitragsnummer (9-stellig, Format X-XXXXXX-XXX). Steht auf jedem Beitragsbescheid oder kann beim Beitragsservice mit Vor- und Nachname plus alter Adresse erfragt werden.
- Beitragsnummer der bereits zahlenden Person im neuen Haushalt. Diese Person muss zustimmen, dass ihre Nummer im Antrag verwendet wird.
- Stichtag: Ende-Monats-Datum, ab dem Sie nicht mehr beitragspflichtig sein sollen.
- Neue Adresse (gemeinsame Wohnung).
- Alte Adresse (Wohnung, aus der Sie ausziehen).
Optionale, aber stark empfohlene Belege
- Meldebescheinigung der neuen Hauptwohnung (vom Einwohnermeldeamt nach Ummeldung)
- Kopie des Mietvertrags der neuen Wohnung (geschwärzte Vertragsdetails reichen)
- Kurzes formloses Schreiben der zahlenden Person, dass Sie in deren Haushalt eingezogen sind
Ohne Belege wird der Antrag in der Regel trotzdem bearbeitet, allerdings dauert die Bearbeitung länger und der Beitragsservice fragt häufig schriftlich nach. Mit Belegen verkürzt sich die Bearbeitungszeit auf 4 bis 6 Wochen.
Häufige Fehler bei Zusammenzug-Abmeldungen
- Falsche Beitragsnummer angegeben: Sie geben Ihre alte Nummer als die der zahlenden Person an. Folge: der Beitragsservice findet keine passende Beitragsnummer im Zielhaushalt und lehnt ab.
- Stichtag stimmt nicht mit dem Auszugsdatum überein: Sie melden sich zum 1. Juni ab, der Mietvertrag der alten Wohnung läuft aber bis 30. Juni. Folge: Beitragsservice akzeptiert den Stichtag erst zum 30. Juni, nicht zum 1. Juni.
- Zusammenzug noch nicht erfolgt: Sie melden sich vor dem tatsächlichen Einzug ab. Folge: Antrag wird zurückgewiesen, da die Voraussetzung (gemeinsamer Haushalt) noch nicht erfüllt ist.
- Beitragsnummer der Partnerin oder des Partners noch nicht aktiv: die zahlende Person hat sich gerade erst angemeldet, der Beitragsservice hat die Nummer noch nicht im System. Folge: Doppel-Abmeldung wirkungslos. Lösung: 4 Wochen warten, dann neu einreichen.
- WG-Konstellation falsch dokumentiert: in einer WG zahlt eine Person, die anderen sind abgemeldet. Wer neu einzieht, gibt die WG-Beitragsnummer der zahlenden Person an, nicht zwingend die des Hauptmieters.
Selbst abmelden oder Service nutzen
Der direkte Antrag auf rundfunkbeitrag.de ist kostenfrei und ein gangbarer Weg, wenn Sie das Standardformular „Wohnungsabmeldung wegen Zusammenzug" kennen und alle Belege beisammen haben. Sie brauchen für den Direktweg:
- Die korrekte URL des Online-Antragsformulars (regelmäßig wechselnde Linkstruktur auf rundfunkbeitrag.de)
- Beide Beitragsnummern in genau dem Format, das der Beitragsservice erwartet
- Ein zur Hand liegendes Beleg-Dokument (Mietvertrag, Meldebescheinigung)
Unser Service deckt fünf konkrete Mehrwerte ab: erstens automatische Auswahl des passenden Formulars im Funnel, zweitens Plausibilitätsprüfung der Datumsangaben (Auszug nicht vor Einzug, Stichtag passt zum Monats-Ende), drittens Nachreichungs-Workflow bei fehlenden Belegen, viertens revisionssichere Dokumentation (Eingangs-Hash, Zeitstempel, Versions-Snapshot), fünftens aktive Status-Kommunikation über den Bearbeitungs-Stand. Servicegebühr: 40 € einmalig, Zahlung per Rechnung, 14 Tage Widerrufsrecht.
Häufige Fragen
Antworten zu rechtlichen Hintergründen, Fristen, Belegen und unserem Service. Stand: 14. Mai 2026.
Welche Beitragsnummer muss ich im Antrag angeben?
Wann genau wirkt die Abmeldung, ab welchem Monat zahle ich nicht mehr?
Was wenn die zahlende Person nicht in meinem Haushalt gemeldet ist?
Brauche ich eine Einverständnis-Erklärung der zahlenden Person?
Kann ich mich rückwirkend abmelden wenn der Zusammenzug schon länger her ist?
Was wenn ich mich gar nicht abmelde, was passiert?
Welche Datums-Angaben muss ich im Antrag genau machen?
Wie viel kostet die Abmeldung über Ihren Service und was bekomme ich dafür?
Bereit für die Online-Erledigung?
Geführter Funnel · Datenprüfung · Nachreichungs-Workflow · Revisionssichere Dokumentation
Redaktion Rundfunk Serviceportal · Letzte redaktionelle Prüfung: 14. Mai 2026 · Erstveröffentlichung: 14. Mai 2026
Inhalte werden mindestens quartalsweise auf Aktualität geprüft. Alle Aussagen zu Gesetzen, Beträgen und Fristen sind nach bestem Wissen zum Zeitpunkt der Prüfung korrekt; rechtsverbindlich gilt jeweils der aktuelle Gesetzestext sowie die offizielle Mitteilung des Beitragsservice.