RundfunkServiceportal

Online-Service · Schritt-für-Schritt

Rundfunkbeitrag bei Wegzug ins Ausland korrekt abmelden

Bei dauerhafter Verlegung Ihres Wohnsitzes ins Ausland endet die Beitragspflicht. Wichtig ist der Nachweis: Meldebescheinigung des neuen Wohnsitzlandes, Mietvertrag oder Arbeitsvertrag im Zielland. Auch eine rückwirkende Abmeldung mit Erstattung bereits gezahlter Beiträge ist möglich, wenn der Wegzug nachträglich belegt wird (Verjährungsfrist 3 Jahre). Unser Online-Service prüft die Belege auf Vollständigkeit, wählt das passende Formular und reicht den Antrag korrekt beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein.

Dauerhafter Wegzug = Beitragspflicht endet Rückwirkende Erstattung möglich Internationale Belege werden akzeptiert
Jetzt online erledigen

Dauer ca. 1 Minute · 14 Tage Widerruf · Zahlung per Rechnung

Hinweis zur Transparenz: Rundfunk Serviceportal ist ein privater Online-Antragsservice mit benanntem EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO. Wir sind weder Teil des offiziellen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio noch einer Behörde. Die direkte (kostenfreie) Antragstellung beim Beitragsservice ist möglich unter rundfunkbeitrag.de.

Wann gilt ein Wegzug ins Ausland

Der Rundfunkbeitrag wird nach §2 Abs. 1 RBStV pro inländischer Wohnung erhoben. Wer dauerhaft ins Ausland verzieht und keine inländische Wohnung mehr unterhält, ist nicht mehr beitragspflichtig. Maßgeblich ist nicht die polizeiliche Abmeldung beim Einwohnermeldeamt allein, sondern die tatsächliche Verlegung des Lebensmittelpunkts.

"Dauerhaft" bedeutet in der Praxis: Ihr Lebensmittelpunkt liegt nicht mehr in Deutschland, Sie kehren nicht regelmäßig zurück und unterhalten keine fortlaufend nutzbare Wohnung mehr im Inland. Eine vorübergehende Auslandsstation (z. B. Auslandssemester von 6 Monaten mit anschließender Rückkehr) erfüllt das nicht.

Sonderfall Pendler: wer in Deutschland eine Wohnung behält und im Ausland arbeitet, bleibt für die deutsche Wohnung beitragspflichtig. Auch eine Zweitwohnung im Ausland ändert nichts an der Beitragspflicht für die deutsche Hauptwohnung.

Welche Belege werden akzeptiert

Der Beitragsservice verlangt einen objektiven Nachweis, dass Ihr Wohnsitz tatsächlich im Ausland liegt. Die folgenden Belege sind in der Praxis durchweg anerkannt:

Primäre Belege, einer reicht aus

  • Meldebescheinigung des neuen ausländischen Wohnsitzes: in der Sprache des Ziellandes, mit Datum der Anmeldung. Beispiele: deutsche Meldebescheinigung des neuen Wohnsitzes bei Umzug in ein deutschsprachiges Land (Österreich, Schweiz), certificate of residence in englischsprachigen Ländern, certificado de empadronamiento in Spanien, attestation de domicile in Frankreich.
  • Mietvertrag der neuen Wohnung im Ausland: mit Beginn-Datum und Mietkonditionen. Auch in Originalsprache akzeptiert, eine Übersetzung ist meist nicht erforderlich.
  • Arbeitsvertrag im Zielland: mit Arbeitsstätte in der Auslandsstadt und Beginn-Datum.

Sekundäre Belege bei Rückfragen

  • Versicherungs-Police im Ausland (Krankenversicherung, Haftpflicht)
  • Steuerliche Anmeldung im Zielland (z. B. Tax-ID-Bescheinigung)
  • Bank-Kontoauszug einer ausländischen Bank mit Adresse
  • Schulbescheinigung der Kinder im neuen Wohnsitzland

Eine eigene Erklärung ohne objektiven Beleg reicht nicht aus. Bei vermuteter Scheinabmeldung (Wegzug auf dem Papier mit weiter genutzter inländischer Wohnung) prüft der Beitragsservice gelegentlich genauer.

Rückwirkende Abmeldung und Erstattung

Eine rückwirkende Abmeldung ist möglich, wenn der Wegzug nachträglich belegt wird, bis zu 3 Jahre rückwirkend (§31 RBStV). Das ist relevant für Personen, die nach dem Umzug ins Ausland vergessen haben, sich beim Beitragsservice abzumelden, und seitdem weiter per Lastschrift oder Rechnung gezahlt haben.

Rechenbeispiel

Wegzug im März 2024 in die USA, Abmeldung im Mai 2026 mit kompletter Beleg-Kette. Dazwischen 26 Monate beitragspflichtig geblieben mit jeweils 18,36 €. Rückwirkende Erstattung: 26 × 18,36 € = 477,36 €. Die Erstattung erfolgt auf das im Antrag angegebene Konto.

Was die rückwirkende Erstattung verhindern kann

  • Inländische Wohnung wurde im rückwirkenden Zeitraum nicht aufgegeben (z. B. Mietvertrag blieb laufen, Möbel blieben in Deutschland). Folge: der Beitragsservice vermutet einen weiter bestehenden inländischen Wohnsitz.
  • Lücken in der Beleg-Kette (z. B. Meldebescheinigung erst ab dem Folgejahr verfügbar)
  • Polizeiliche Abmeldung beim Einwohnermeldeamt fehlt komplett
  • Rückkehr nach Deutschland im rückwirkenden Zeitraum (auch wenn nur kurz)

Sonderfälle bei Auslandsaufenthalt

Auslandssemester und befristete Auslandsaufenthalte

Bei Aufenthalten unter 12 Monaten mit anschließender geplanter Rückkehr nach Deutschland bleibt die Beitragspflicht in der Regel bestehen, sofern eine Wohnung im Inland weiter beibehalten wird. Wenn die deutsche Wohnung für die Dauer aufgegeben wird (Mietvertrag gekündigt, Möbel eingelagert), kann auch für mittelfristige Auslandsaufenthalte abgemeldet werden.

Entsendung durch deutschen Arbeitgeber

Bei einer Entsendung durch einen deutschen Arbeitgeber ins Ausland kommt es auf die Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes an. Wird die deutsche Wohnung beibehalten (z. B. weil der Lebenspartner weiter dort wohnt), bleibt die Beitragspflicht bestehen. Wird sie aufgegeben, ist die Abmeldung möglich, der Entsendungs-Status alleine reicht aber nicht als Beleg.

Auswanderung in EU-Land

Innerhalb der EU greifen die EU-Freizügigkeit und die nationale Wohnsitz-Anmeldepflicht (z. B. Anmeldung beim örtlichen Einwohnermeldeamt im Zielland). Die Anmeldebescheinigung dieses Amts ist das Standard-Beleg-Dokument für den Beitragsservice. Innerhalb der EU funktioniert das in der Regel reibungslos.

Auswanderung außerhalb EU

Bei Wegzug in Drittstaaten (USA, UK seit Brexit, Australien, asiatische Länder, etc.) gelten dieselben Belegregeln. Internationale Meldebescheinigungen werden in Originalsprache akzeptiert, eine deutsche Übersetzung ist nicht erforderlich.

Rückkehr nach Deutschland

Bei Rückkehr nach Deutschland und Anmeldung einer neuen Wohnung beginnt die Beitragspflicht zum Ersten des Monats nach Wiedereinzug. Das ist eine neue Beitragspflicht mit neuer Beitragsnummer, nicht die Reaktivierung der alten Nummer.

Selbst abmelden oder Service nutzen

Der direkte Antrag beim Beitragsservice unter rundfunkbeitrag.de ist kostenfrei. Das Standardformular für Wegzug ins Ausland ist online verfügbar. Sie brauchen für den Direktweg:

  • Ihre Beitragsnummer (Format X-XXXXXX-XXX)
  • Belege als Anhang (Meldebescheinigung, Mietvertrag oder Arbeitsvertrag im Zielland)
  • Aktuelle ausländische Adresse mit korrekter Schreibweise
  • Bankverbindung für eine eventuelle Erstattung (kann auch eine ausländische Bank sein, SWIFT-Code)

Unser Service bietet darüber hinaus: erstens automatische Auswahl des passenden Formulars (Wegzug ins Ausland hat ein eigenes Formular, das oft mit dem allgemeinen Wohnungs-Abmeldungs-Formular verwechselt wird), zweitens Plausibilitätsprüfung der Datumsangaben und Beleg-Vollständigkeit (Lückenlosigkeit beim rückwirkenden Antrag), drittens revisionssichere Dokumentation, viertens aktive Status-Kommunikation. Servicegebühr: 40 € einmalig, Zahlung per Rechnung.

Besonders bei rückwirkenden Erstattungs-Anträgen über mehrere hundert Euro lohnt sich der Service erfahrungsgemäß: ein einziger fehlender Beleg kann die Erstattung vollständig verhindern, eine fehlerfreie Einreichung im ersten Anlauf vermeidet 4 bis 8 Wochen Rückfrage-Schleifen.

Häufige Fragen

Antworten zu rechtlichen Hintergründen, Fristen, Belegen und unserem Service. Stand: 14. Mai 2026.

Was zählt als "dauerhafter" Wegzug ins Ausland?
Maßgeblich ist die Verlegung des Lebensmittelpunkts ohne Beibehaltung einer fortlaufend nutzbaren inländischen Wohnung. Faustregel: Aufenthalt über 12 Monate, Aufgabe der inländischen Wohnung (Mietvertrag gekündigt oder eigene Immobilie nicht selbst genutzt), Anmeldung im Zielland mit dortiger Meldebescheinigung. Ein Auslandssemester von 6 Monaten reicht nicht, eine Entsendung durch deutschen Arbeitgeber bei beibehaltener deutscher Wohnung auch nicht.
Welche Belege brauche ich für die Abmeldung?
Ein objektiver Nachweis Ihres ausländischen Wohnsitzes reicht. Die häufigsten Belege: Meldebescheinigung des neuen ausländischen Wohnsitzes (in Landessprache akzeptiert), Mietvertrag der ausländischen Wohnung mit Beginn-Datum, oder Arbeitsvertrag im Zielland mit Arbeitsstätte und Beginn-Datum. Bei Rückfragen können sekundäre Belege wie ausländische Krankenversicherungspolice oder Steuerregistrierung helfen.
Muss ich Belege ins Deutsche übersetzen?
In der Regel nein. Englische und französische Belege werden ohne Übersetzung akzeptiert. Auch andere europäische Sprachen (Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Polnisch, Niederländisch) werden meist in Originalsprache angenommen. Bei selteneren Sprachen (z. B. Thai, Japanisch) kann eine kurze formlose Übersetzung der Hauptaussage hilfreich sein, eine beglaubigte Übersetzung ist nicht erforderlich.
Bekomme ich gezahlte Beiträge rückerstattet wenn ich erst jetzt abmelde?
Ja, bis zu 3 Jahre rückwirkend (§31 RBStV), sofern Sie den ausländischen Wohnsitz für den gesamten rückwirkenden Zeitraum lückenlos nachweisen können. Bei 18,36 € Monatsbeitrag und z. B. 2 Jahren rückwirkender Abmeldung sind das ca. 440 €. Die Erstattung erfolgt auf das im Antrag angegebene Konto, eine ausländische Bank ist akzeptiert.
Was wenn ich nur für ein Jahr ins Ausland gehe?
Wenn Sie Ihre deutsche Wohnung in dieser Zeit aufgeben (Mietvertrag gekündigt, Möbel eingelagert, polizeiliche Abmeldung), ist die Abmeldung vom Rundfunkbeitrag möglich. Wenn Sie die Wohnung behalten und nur vorübergehend nicht nutzen, bleibt die Beitragspflicht in der Regel bestehen. Maßgeblich ist die tatsächliche Verfügbarkeit der inländischen Wohnung, nicht die formale Anwesenheit.
Was ist mit einer Zweitwohnung im Ausland?
Eine Zweitwohnung im Ausland ändert nichts an der Beitragspflicht für Ihre deutsche Hauptwohnung, da der Rundfunkbeitrag pro inländischer Wohnung erhoben wird. Eine ausländische Zweitwohnung ist für den Beitragsservice irrelevant. Die Befreiung nach §4a RBStV gilt nur für inländische Zweitwohnungen.
Kann ich die Abmeldung von Deutschland aus oder erst aus dem Ausland beantragen?
Von beiden Orten aus möglich. Wenn Sie die Abmeldung vor dem geplanten Wegzug einreichen, geben Sie den geplanten Auszugstermin an, und die Abmeldung wirkt ab diesem Tag (vorausgesetzt, der Wegzug erfolgt wie geplant). Nach dem Wegzug ist die Abmeldung ebenfalls möglich, dann mit rückwirkender Wirkung ab tatsächlichem Auszugsdatum. Der Antrag selbst kann online aus jedem Land der Welt eingereicht werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung und wann bekomme ich die Erstattung?
Bearbeitungszeit beim Beitragsservice: 4 bis 6 Wochen bei vollständigem Antrag. Bei rückwirkenden Erstattungen verlängert sich die Bearbeitung um 2 bis 4 Wochen, da die Buchhaltung die Erstattungsbeträge separat verarbeitet. Bei Rückfragen oder unvollständigen Belegen kommen 4 bis 8 Wochen pro Schleife dazu. Mit unserem Datenprüf-Workflow vor Einreichung reduzieren wir Rückfrage-Schleifen erheblich.

Bereit für die Online-Erledigung?

Geführter Funnel · Datenprüfung · Nachreichungs-Workflow · Revisionssichere Dokumentation

Redaktion Rundfunk Serviceportal · Letzte redaktionelle Prüfung: 14. Mai 2026 · Erstveröffentlichung: 14. Mai 2026

Inhalte werden mindestens quartalsweise auf Aktualität geprüft. Alle Aussagen zu Gesetzen, Beträgen und Fristen sind nach bestem Wissen zum Zeitpunkt der Prüfung korrekt; rechtsverbindlich gilt jeweils der aktuelle Gesetzestext sowie die offizielle Mitteilung des Beitragsservice.