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Häufige Fragen

Fragen zur Abmeldung

Klar beantwortet: Voraussetzungen, Nachweise, Wirkungszeitpunkte und Bearbeitung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

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Antworten auf die häufigsten Fragen

Wann darf ich mich vom Rundfunkbeitrag abmelden?

Eine Abmeldung ist möglich, sobald die Beitragspflicht entfällt. Typische Fälle sind Zusammenzug mit einer beitragspflichtigen Person, Auszug aus der eigenen Wohnung (z.B. in ein Pflegeheim), dauerhafte Auswanderung ins Ausland oder der Tod der beitragszahlenden Person.

Welche Unterlagen brauche ich für die Abmeldung?

Sie benötigen Ihre Beitragsnummer (auf jedem Schreiben des Beitragsservice vermerkt) und das Datum, ab dem die Abmeldung wirken soll. Für bestimmte Gründe sind weitere Nachweise erforderlich: bei einem Todesfall die Sterbeurkunde, bei einer Auswanderung der Nachweis der Adresse im Ausland.

Kann ich rückwirkend abmelden?

Im Todesfall ist eine rückwirkende Abmeldung zum Sterbedatum möglich. Bei den anderen Abmeldegründen (Zusammenzug, Auszug, Auswanderung, sonstiger Grund) wirkt die Abmeldung zum Zeitpunkt Ihres Antrags; eine rückwirkende Abmeldung ist hier nicht vorgesehen. Zu viel gezahlte Beiträge werden für Zeiträume nach dem Wirkungszeitpunkt vom Beitragsservice erstattet.

Wie lange dauert die Bearbeitung beim Beitragsservice?

Die Bearbeitungszeit beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio liegt typischerweise zwischen zwei und sechs Wochen. Sie erhalten die endgültige Bestätigung der Abmeldung direkt vom Beitragsservice per Post.

Was passiert mit bereits gezahlten Beiträgen?

Wurden Beiträge für einen Zeitraum gezahlt, der nach dem Wirkungszeitpunkt der Abmeldung liegt, erstattet der Beitragsservice diese automatisch zurück. Eine separate Antragstellung ist hierfür nicht notwendig.

Ich finde meine Beitragsnummer nicht – kann ich trotzdem abmelden?

Falls die Beitragsnummer nicht zur Hand ist, kann der Beitragsservice die Zuordnung in vielen Fällen über Name, Geburtsdatum und Adresse vornehmen. Wir berücksichtigen diese Sachlage in der Antragsführung und vermerken die fehlende Nummer entsprechend.

Kann ich für eine andere Person abmelden?

Ja. Im Todesfall können Angehörige, Erben oder Bevollmächtigte die Abmeldung vornehmen. Bei einer Abmeldung als Bevollmächtigter ist eine entsprechende Vollmacht zu hinterlegen. Bei einem Todesfall reicht in der Regel die Sterbeurkunde.

Was kostet die Abmeldung beim Beitragsservice?

Die Abmeldung selbst ist beim Beitragsservice nicht mit einer Gebühr verbunden. Die Beitragspflicht endet mit Wirkung des Abmeldedatums; ab diesem Zeitpunkt sind keine weiteren Beiträge fällig.

Was ist, wenn ich nur vorübergehend ins Ausland gehe?

Eine Abmeldung wegen Auswanderung setzt einen dauerhaften Wohnsitzwechsel voraus. Bei einem zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalt (z.B. Auslandssemester) bleibt die Beitragspflicht in der Regel bestehen.

Muss ich eine Kündigungsfrist beachten?

Im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags handelt es sich nicht um eine vertragliche Kündigung, sondern um eine Anzeigepflicht: Sie zeigen den Wegfall der Beitragspflicht an. Eine Frist gilt nicht; die Abmeldung wirkt zum jeweiligen Ereigniszeitpunkt.

Bereit, mit der Abmeldung zu beginnen?

Sie wählen den Grund – wir führen Sie durch den Rest.